Bewerber für die Jugendschöffenwahl 2018 gesucht

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Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht für die Amtszeit von 2019 bis 2023 mindestens 28 Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffenwahl. Bewerbung bis 23.02.2018 möglich.

Die gewählten Jugendschöffen, je zur Hälfte Frauen und Männer, nehmen als Vertreter des Volkes an Verhandlungen des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Weißenburg i. Bay. und am Landgericht Ansbach teil. Das Jugendschöffengericht entscheidet über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender.

Bei dem Amt des Jugendschöffen handelt es sich um ein verantwortungsvolles Ehrenamt, denn die Schöffen sind bis auf wenige Ausnahmen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Sind beide Schöffen gegen die Verurteilung bzw. das Strafmaß, kann niemand verurteilt werden.

Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt sind gewisse Voraussetzungen erforderlich. Neben der allgemeinen Eignung, z. B. deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre, müssen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Darüber hinaus verlangt das Amt eines Jugendschöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsfähigkeit, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Weitere Voraussetzungen und Erläuterungen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Das Sachgebiet „Jugend und Familie“ wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichtes Ansbach beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu erstellen. Diese wird dann vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Sitzung dazu findet am 13.03.2018 statt. Anhand der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Weißenburg i. Bay. in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Jugendschöffen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis werden gebeten, sich bis spätestens 23. Februar 2018 schriftlich oder per E-Mail beim Sachgebiet „Jugend und Familie“ am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu bewerben. Das Bewerbungsformular zur Jugendschöffenwahl und nähere Informationen u. a. zu den Voraussetzungen sind unter www.landkreis-wug.de/jugendschoeffenwahl/ oder unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Der Leiter des Sachgebiets „Jugend und Familie“ am Landratsamt, Herr Lahner, steht für Fragen gerne unter der Telefonnummer 09141 902-444 zur Verfügung.