Walter Otters, Fraktionsführer der Freien Wähler im Pappenheimer Stadtrat hat sich öffentlich beschwert, weil Inhalte von nichtöffentlichen Stadtratssitzungen an die Medien gelangt sind.
Schon zwei Stunden nach der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 06.07.2017 sei das Ergebnis der nichtöffentlichen Stadtratssitzung öffentlich verbreitet worden. Zumindest der Tagesordnungspunkt, bei dem es um das weitere Verfahren mit einer 4 Quadratmeter große Fläche auf der Stadtwerkezufahrt geht sei in den Medien verbreitet worden. „Das ist ein Unding, so etwas ist dieses Gremiums nicht würdig,“ stellte Otters erbost und sichtlich erregt fest. Auch schon im Vorfeld der Sitzung vom 26.07.2017 habe der Bayerische Rundfunk darüber berichtet, dass das bekannte „Grundstücksthema“ wieder auf der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung steht. Dadurch würden Halbwahrheiten und Vermutungen verbreitet, argumentierte Otters. Da sei es ihm schon lieber, wenn man dieses Thema öffentlich berate und die Argumente öffentlich austausche.
Ob Otters denn einen konkreten Verdacht habe, fragte Stadträtin Christa Seuberth (SPD). „Ich habe eine persönliche Einschätzung, die will ich aber für mich behalten“, meinte Otters.
Auch Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD vertrat die Meinung, dass es nicht gehe, dass Inhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen verbreitet werden.
In Angebot von DPA
Tatsächlich hatte es das bewusste Thema laut Weißenburger Tagblatt in der Nachrichtenwelt bis ganz nach oben, in den Nachrichtenpool der Deutschen Presseagentur (DPA) geschafft. Von dort gelangte die Nachricht über die nichtöffentlichen Beratungen im Pappenheimer Stadtrat zu vielen namhaften Anbietern der deutschen Medienlandschaft.
Die Geheimhaltungspflicht
Wie sich das mit den nicht öffentlichen Sitzungen und der Geheimhaltungspflicht verhält, lässt sich in der Gemeindeordnung nachlesen. „Die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind“, heißt es im Artikel 52 Absatz 3, der Gemeindeordnung. In den Ausführungen des Kommentars zu dieser Vorschrift heißt es, dass die Bekanntgabe nur den Sachverhalt und den Beschlusstext betrifft, nicht aber den Verlauf der Beratungen und das Abstimmverhalten einzelner Ratsmitglieder.
In einer Kommentierung zur Gemeindeordnung ist auch nachzulesen, dass der Gemeinderat (Stadtrat) über den Wegfall der Geheimhaltungsgründe entscheidet. Diese Entscheidung obliegt also nicht einem einzelnen Ratsmitglied.
Die Gemeindeordnung regelt auch, dass, wer die Verschwiegenheitspflicht schuldhaft verletzt, im Einzelfall mit Ordnungsgeld bis zu 250 Euro belegt werden kann. Wenn unbefugt personenbezogene Daten offenbart werden, kann das Ordnungsgeld auf 500 Euro verdoppelt werden.