Befristete Amnestie bei Abgabe unerlaubter Waffen

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(LRA) Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist auf eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer hin. Mit einer Änderung des Waffengesetzes zum 06.07.2017 trat unter anderem eine zeitlich befristete Strafverzichtsregelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft.

Im Rahmen der Amnestie wird jemand, der eine am 06. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 01. Juli 2018 einer Waffenbehörde oder der Polizei übergibt, nicht wegen des illegalen Besitzes bestraft.

Die Abgabe der Waffen und der Munition erfolgt gebührenfrei. Es können auch nicht mehr benötigte rechtmäßig besessene Waffen abgegeben werden.

Wegen der Einzelheiten einer Übergabe, insbesondere hinsichtlich des Transportes der abzugebenden Gegenstände, sollten sich die betroffenen Personen vorab mit ihrer Waffenbehörde in Verbindung setzen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann hierzu unter der Nummer 09141 902-190 kontaktiert werden.

Eine entsprechende Amnestie-Regelung im Jahr 2009 war ein großer Erfolg: bundesweit konnten damals ca. 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen werden. Allein beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wurden damals 146 Waffen abgegeben.