Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste werden durch eine Neuordnung der Fahrerlaubnisrechts nicht beeinträchtigen. Das teilt MdL Maunel Westphal (CSU) erfreut mit.
Der Bundesrat hat auf Länderinitiative Bayerns beschlossen, dass kein extra Führerschein für Einsatzfahrzeuge notwendig sein wird. „Die Fahrerlaubnisklasse C1 wird auch weiterhin ausreichen“, bestätigt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.
Die Fahrerlaubnisverordnung muss durch neue EU-Vorgaben zur Definition bestimmter Fahrerlaubnisklassen angepasst werden. Dabei wird auch eine Neuabgrenzung von Führerscheinklassen vorgenommen. Dank der Initiative Bayerns im Bundesrat genügt auch in Zukunft die Fahrerlaubnisklasse C1 (Klein-LKW), um bestimmte Einsatzfahrzeuge wie der Feuerwehr, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks oder sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes führen zu dürfen. Es ist nicht, wie zunächst geplant, eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 (Klein-Bus) notwendig.
„Mit dieser Entscheidung wird ein unnötiger Mehraufwand für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte vermieden. Der Führerschein für Klein-LKW ist in den Reihen der Ehrenamtlichen sehr viel mehr verbreitet als die Fahrerlaubnisklasse D1 für Klein-Busse. Der zusätzliche Erwerb eines Busführerscheins ist damit nicht erforderlich. Damit wird der lebenswichtige Dienst der vielen Ehrenamtlichen auch weiterhin unterstützt“, bekräftigt Westphal.