Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten. Die SPD-Fraktion hat sich mit einem entsprechenden Antrag am Donnerstag im Landtag – gegen den ursprünglichen Widerstand der CSU – durchgesetzt.
„Eigentlich ist die Rettungshelfergleichstellung aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig“, betont Stefan Schuster, der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen. „Aber die CSU-Fraktion im Landtag hat unsere Forderung über ein Jahr lang blockiert. Sie wollte die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen. Erst jetzt schließt sie sich unserem Vorschlag an.“
Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. Schuster freut sich als ehemaliger Berufsfeuerwehrmann über diesen Erfolg der SPD für die Rettungshelfer: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen.“
Dem beschlossenen Antrag zufolge muss nun die Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung umsetzt. Schuster mahnt: „Ich erwarte, dass dies schnellstmöglich geschieht. Die Rettungskräfte in Bayern haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung.“