(MdL Manuel Westphal) Der Freistaat Bayern kann zukünftig 289 Mio. Euro aus dem Kommunalinvestitions-Förderungsgesetz investieren Das Sondervermögen wird zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 errichtet. Die Fördermittel werden in allen Regierungsbezirken für Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen, ergänzt um Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zur Verfügung gestellt.
„Durch dieses Programm werden wichtige politische Schwerpunkte durch die Bayerische Staatsregierung aufgegriffen. Von dieser Förderung werden gerade auch Kommunen in unserer ländlichen Region profitieren und bei wichtigen und kostenintensiven Vorhaben unterstützt“, so der Abgeordnete.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte. Der Eigenanteil kann auch etwa durch die im Rahmen des FAG ausgereichte Investitionspauschale erbracht werden.
Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände. In Bayern wird vorrangig auf die Finanzkraft abgestellt werden. Es wird die Verschuldung pro Einwohner sowie der Anteil der Kommunaleinnahmen nach Abzug der laufenden Ausgaben und ordentlichen Kredittilgungen in die Betrachtung einbezogen. Außerdem werden Kommunen, die Stabilisierungshilfen erhalten, regelmäßig als antragsberechtigt eingestuft.
Bundesweit beträgt das Sondervermögen, welches eingesetzt werden kann rund 3,5 Mrd. Euro. Etwa 289 Mio. Euro entfallen dabei auf Bayern. Nach einer baldigen Erarbeitung der Förderrichtlinien wird die Antragsstellung bei der Regierung von Mittelfranken bis Anfang 2016 möglich sein.