Der Abbruchantrag für die Lämmermannhäuser in der Deisingerstraße ist gestellt. Der Stadtrat beschloss einstimmig den Abbruchantrag und den Antrag auf Errichtung eines neuen Gebäudes. Es soll ein dreigeschossiger Bau mit Cafe, Büroräumen und einer Dachwohnung entstehen.
Wie mehrfach berichtet, hat die Stadt Pappenheim die Absicht die beiden Lämmermannhäuser in der Deisingerstraße und der Herrenschmiedgasse durch einen Neubau zu ersetzen. Dabei soll zur Deisingerstraße hin ein Platz etwa 200 m² großer Platz entstehen, der zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Pappenheimer Innenstadt beitragen soll. Im April dieses Jahres wurde ein neuer Bebauungsplan für das Lämmermannareal vom Stadtrat beschlossen.
[Unseren Artikel finden Sie hier … ]
In seiner Sitzung am 11.06.2015 hatte sich jetzt der Stadtrat mit dem gemeindlichen Einvernehmen zu diesen beiden baurechtlichen Vorhaben zu beschäftigen. Dabei wurde bekannt, dass das Pappenheimer Architekturbüro Radegast im Rückraum der durch den Abbruch entstehenden Baulücke einen Neubau geplant hat, der in drei Ebenen nutzbar sein wird. Im Erdgeschoß soll ein Bäckerladen mit Cafe Platz finden und in der 1. Etage sind wegen der fensterlosen Seiten zu den unmittelbar angrenzenden Gebäuden Büro- und Versorgungsräume geplant. Im Dachgeschoß, das mit einem 1m hohen Kniestock ausgestattet wird, soll eine Wohnung eingerichtet werden.
Antragsteller für beide Maßnahmen ist derzeit die Stadt Pappenheim. Deshalb wollte der Fraktionsvorsitzende der FW, Walter Otters wissen, wie der weitere Fortgang ist.
Geschäftsleiter Eberle erklärte dazu, dass die Zeit drängt, weil die Entscheidung über den Abbruchs- und Neubauantrag noch von Kreisbaumeister Wolfgang Kissling bearbeitet werden soll. Letzterer wechselt wie bekannt zu einer außerbayrischen Dienststelle. Da Kissling die Sachverhalte und insbesondere den Weg zur Entscheidungsfindung rund um den Abbruch des Einzeldenkmals Lämmermannhaus im Detail kennt, soll er über den Antrag für Abbruch und Neubau vor seinem Weggang noch entscheiden. Bei einer Genehmigung würde diese dann auch für einen Investor gelten, erklärte Eberle dem Ratsgremium.
„Es muss geklärt werden, dass der Investor auch baut“, forderte 2. Bürgermeister Claus Dietz. Hierzu stellte der Geschäftsleiter Eberle klar, dass eine Abbruchgenehmigung ohnehin erst dann erteilt wird, wenn die nachfolgende Bebauung gesichert ist. „Wir müssen den Beschluss fassen, damit wir weiterkommen“, war die Empfehlung von Friedrich Obernöder (CSU).
Einstimmig wurde vom Stadtrat beschlossen, dem Abbruch und der Neubebauung auf dem Lämmermannareal zuzustimmen.