Ein Beitrag von Stadträtin Anette Pappler
Die bayrische Staatsregierung hat im Kommunalabgabengesetz den Städten und Gemeinden auferlegt, eine Straßenausbaubeitragsatzung zu erlassen (gem. Art. 5 Abs.1 Satz 3). Gemeinden sind demnach grundsätzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Dieses Gesetz gilt seit 1974!
Immer wieder erleben wir in den vergangenen Wochen, dass Forderungen an den Stadtrat gestellt werden, die SAB abzuschaffen. Diese Forderungen sind rechtlich m.E. nicht haltbar. Ich halte es daher für unlauter, wenn Bürgerinnen und Bürgern in Pappenheim vorgemacht wird, es läge nur am Wollen des Bürgermeisters und des Stadtrates. Diesen Handlungsspielraum hat der Pappenheimer Stadtrat gar nicht.
Die Abschaffung oder Aussetzung der SAB würde sich nämlich nicht nur auf die Förderung eines einzelnen Projektes beziehen, wie in unserem Fall die Sanierung der Deisingerstraße. Im Gegenteil: es wäre mit unmittelbar nachteiligen Auswirkungen bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich verbunden sein, wie eine schriftliche Anfrage der MdL Inge Aures, SPD vom Oktober 2013 an die bayrische Staatsregierung ergab (Drucksache 17/126).
Die Stadt Pappenheim müsste dann in künftigen Haushaltsjahren auf Bedarfszuweisungen verzichten! Denn die Stadt Pappenheim müsste bei den Bedarfszuweisungen nachweisen, alle ihr zur Verfügung Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Das hätten wir bei einer Aussetzung oder Abschaffung der SAB nicht.
Damit hängen wir vom Ermessensspielraum der Rechtsaufsichtsbehörde ab, die den Haushalt entsprechend würdigen muss. In unserem Fall ist das das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Nachdem in der letzten Zeit vom Landratsamt von anderen Kommunen des Landkreises der Erlass einer SAB deutlich gefordert wird, ist klar, wo die Reise hingeht.
Im Übrigen geht die Staatsregierung davon aus, dass die Erneuerung im Rahmen einer Straßenausbaumaßnahme einen Vorteil für die Eigentümer darstellt, den die Eigentümer ohne besondere Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit hätten. Deshalb sei eine Finanzierung über Steuern und ggf. eine Erhöhung der Steuern nicht gerechter als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Oftmals wird auch damit argumentiert, dass gerade auch größere Kommunen in Bayern in SAB aufheben, was jeder Grundlage entbehrt. Das bekannteste Beispiel: Die Stadt München hat – entgegen der weit verbreiteten Meinung – dazu noch keinen Beschluss gefasst.
Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass innerhalb von Bayern von Seiten der Staatsregierung mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, da es durchaus finanzstarke Kommunen gibt, die bisher keine SAB erlassen haben. Das Kommunalabgabengesetz wird also nicht mit aller Macht in den Kommunen umgesetzt.
Anette Pappler,
im Namen der SPD-Stadtratsfraktion