Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, können seit 2018 einmal im Jahr 1.000 Euro Landespflegegeld erhalten. Auch für das Jahr 2024 kann noch ein Antrag gestellt werden.
Wie Judith Thalhauser, Koordinatorin des Pflegestützpunkts Altmühlfranken, mitteilt, kann der Erstantrag jederzeit für das laufende Pflegegeldjahr gestellt werden.
Wichtig: Eine rückwirkende Auszahlung ist jedoch nicht möglich. „Es muss nicht jährlich ein neuer Antrag gestellt werden.
Sobald das Landespflegegeld einmal bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung automatisch jedes Jahr“, erklärt Anke Rudingsdorfer, Pflegeberaterin des Pflegestützpunkts.
Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann vom Pflegebedürftigen frei verwendet werden. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die pflegebedürftige Person selbst.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
– Eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad 2 oder höher, oder ein entsprechendes Schreiben der Pflegeversicherung.
– Falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung vorliegt, eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind beim Pflegestützpunkt Altmühlfranken oder online unter www.landespflegegeld.bayern.de erhältlich.
Der Antrag muss per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege, Postfach 1365, 92203 Amberg, gesendet werden.
Das Team des Pflegestützpunkts Altmühlfranken steht den Antragstellerinnen und Antragstellern gerne beratend zur Seite. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr. Telefonisch ist das Team unter 09141 902-570 erreichbar.
Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen