Mit den Plakaten verschiedener Art, die in der Stadt mehr oder weniger zur Zierde beitragen hat sich in seiner jüngsten Sitzung der Pappenheimer Stadtrat beschäftigt. Nach intensiven Beratungen ist gegen vier Stimmen beschlossen worden, eine Plakatierungsverordnung zu erlassen.
Die anstehende Bundestagswahl hat die Frage aufgeworfen, wo die Parteien in Pappenheim ihre Wahlwerbung anbringen dürfen. Dabei kam die Idee des Ersten Bürgermeisters zur Sprache in einer örtlichen Plakatierungsverordnung zu regeln, wo künftig plakatiert werden darf. Diese Verordnung soll künftig für Plakate politischer Parteien genauso gelten, wie für Plakate die auf Veranstaltungen im örtlichen und überörtlichen Bereich hinweisen. Es steht auch im Raum, dass künftig nur noch an eigens von der Stadt aufgestellten Plakatflächen, vielleicht in Form von Bauzäunen Wahlwerbung gemacht werden darf.
Einfach ist das alles nicht, wie sich bei den Beratungen im Stadtrat herausgestellt hat. So tritt Anette Pappler, die SPD-Fraktionsvorsitzende schon aus Nachhaltigkeitsgründen sehr für Plakatwände zum Zwecke der Wahlwerbung ein. „Aber es ist wichtig, dass sich alle daranhalten,“ meinte die Fraktionsvorsitzende. Man müsse sich Gegenmaßnahmen überlegen für die Parteien, die immer wieder durch ihre große Plakatdichte in den Ortsbereichen aufgefallen sind.
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, und den öffentlich Raum über den Gemeingebrauch hinaus ohne Genehmigung in Anspruch nimmt, kann mit einer Ordnungswidrigkeiten Anzeige zur Kasse gebeten werden, erklärte Bürgermeister Florian Gallus.
Zu dem Thema entwickelte sich im Stadtrat eine facettenreiche, sachliche Diskussion, bei der auch zur Sprache kam, dass insbesondere die Veranstaltungshinweise in Plakatform der örtlichen Vereine in Stadt und Land nicht behindert werden dürfen. Deshalb regte Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW und 2. Bürgermeister an, das regionale Veranstaltungswesen von der Verordnung auszuklammern. Bürgermeister Gallus jedoch will mit der Plakatierungsverordnung auch verhindern, dass“ jeder sein Plakat aufhängt wo er will“ und hat auch eine Patentlösung eingebracht. Die Plakatierungsverordnung der Stadt Ellingen vom Dezember 2019 soll als Mustersatzung für Pappenheim hergenommen werden. Bei der Erarbeitung des Regelwerks sollen die Stadtverwaltung, die örtlichen Stadträte und die Sprecher der Ortsteile eng zusammenarbeiten. Wenn dem Vorschlag von 2. Bürgermeister Walter Otters gefolgt wird, werden auch die Vereine mit eingebunden.
Nach dem Beschluss des Stadtrats, gegen den vier Ratsmitglieder aus drei verschiedenen Parteien stimmten, wird es vermutlich noch vor der Bundestagswahl auch in Pappenheim eine Plakatierungsverordnung geben.