Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung klärt Einbruch

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Durch die Mitteilung wegen eines Verstoßes gegen die derzeit bestehende Aufenthaltsbeschränkung konnte die Polizei jetzt einen zurückliegenden Einbruch in das Solnhofener Jugendzentrum aufklären.

Nach einer telefonischen Mitteilung über ein Treffen von mehreren Personen in einer Wohnung in Solnhofen fuhren die Beamten der PI Treuchtlingen zu dem mitgeteilten Treffen, das nach der derzeit geltenden Allgemeinverfügung nicht erlaubt ist.

Am Einsatzort konnte der Wohnungsinhaber und dessen Kumpel angetroffen werden. Da den beiden die Aufenthaltsbeschränkungen angeblich noch nicht bekannt waren, wurden sie eindringlich belehrt und dem Besucher wurde ein Platzverweis erteilt.

Beim Aufenthalt in der Wohnung fielen den eingesetzten Beamten mehrere Gegenstände auf, die sie als Diebesgut aus dem Einbruch in das Solnhofener Jugendzentrum in der Vorwoche erkannten. Die Gegenstände wurden sichergestellt und die beiden Kumpel gestanden auf Vorhalt den gemeinschaftlich begangenen Einbruch in das Jugendzentrum.

Die Polizei Treuchtlingen bedankt sich auf diesem Wege ausdrücklich für die Mitteilungen ihrer aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die immer wieder zur Aufklärung von Straftaten führen.