Markus Gegg, Geschäftsführer der der Zimmerei Gegg GmbH in Bieswang hat uns zum Artikel des Weißenburger Tagblatts vom 04.01.2020 einen Leserbrief zukommen lassen, in dem er zum Genehmigungsverfahren für die Inbetriebnahme einer Abbundanlage Stellung nimmt.
Zum Artikel : Keine Genehmigung für die Zimmerei Gegg vom 04.Januar 2020
Die Genehmigung durch das Landratsamt ist ausstehend
Mit großer Verwunderung musste ich dem Weißenburger Tagblatt (Ausgabe vom 04.01.2019) entnehmen, dass mein Bauantrag zur Inbetriebnahme einer Abbundanlage abgelehnt wurde. Dies entspricht schlichtweg nicht den Tatsachen.
Fakt ist, dass das Landratsamt die Abbundanlage nicht abgelehnt hat; das Genehmigungsverfahren hierfür befindet sich weiterhin in Prüfung.
Außerdem wird nicht der Status-Quo des gesamten Betriebs in Frage gestellt. Wäre dies der Fall, hätten sämtliche bisherige Erweiterungen seit Betriebsgründung nicht genehmigt werden dürfen.
Bei der im Bericht erwähnten zehnseitigen Stellungnahme handelt es sich um ein „Zwischenergebnis der Prüfung“, nicht um eine Ablehnung meines Bauantrags, wie im Zeitungsartikel dem Leser suggeriert wird.
Dieser Zwischenbericht wurde mir im Dezember zugeschickt. Darin wurde mir mitgeteilt, dass die beengte Zufahrtssituation zu meinem Betrieb die größte Hürde zu einer möglichen Baugenehmigung darstelle. Sämtliche anderen Belange, u.a. die Immissionsverträglichkeit, für sich genommen, würden kein Hindernis für eine Genehmigung darstellen. In diesem Schreiben wurde mir weiterhin eine Frist eingeräumt, mich explizit zu der Zufahrtssituation zu äußern.
Dieses Lärmschutzgutachten (Immissionsgutachten) wurde von einer unabhängigen Firma erstellt, in diesem sind die max. Grenzwerte, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, für unseren Standort in der Rosengasse errechnet. Es handelt sich hierbei um die obersten, möglichen Grenzwerte. Somit dürften bis zu 39 LKWs fahren und 120 Fahrten (An- und Abfahrt) pro Tag gemacht werden, ohne den Immissionsschutz der Anwohner zu beeinträchtigen.
Leider musste hier der Maximalwert von 120 Fahrten angegeben werden, denn sollten beispielsweise nur sechs LKW Fahrten pro Tag in das Gutachten aufgenommen werden, würde dies beim evtl. siebten LKW die Antragsgegner der Zimmerei auf den Plan rufen und dieser dürfte das Betriebsgelände nicht mehr anfahren. Die aufgeführten Fahrbewegungen sind auf den ersten Blick zugegebenermaßen enorm, werden bei weitem aber nicht erreicht, da es laut unserer Mitarbeiterzahl gar nicht möglich ist, so viele Fahrten zu absolvieren. Trotzdem muss es einem Unternehmen, so wie jeder anderen Person auch, möglich sein, Zustelldienste, Müllabfuhr und Besucher auf das Gelände fahren zu lassen.
Die Berichterstattung im Weißenburger Tagblatt richtet sich nach meiner Auffassung gegen die Zimmerei Gegg. Wäre dies nicht der Fall hätte der Autor auch schreiben müssen, dass es selbstverständlich auch Einwendungen von Betroffenen gibt, welche sich durch positive Fachstellungnahmen im Bauantragsverfahren erledigen, da die gesetzlichen Vorgaben durch die geplante Betriebserweiterung eingehalten werden.
Ich stelle mir daher grundsätzlich die Frage, wie die Presse zu dem an mich persönlich gerichteten Zwischenbericht des Landratsamts kommt und wer diesen herausgegeben hat. Weshalb wird ein nach meiner Meinung reißerischer Bericht verfasst, der so nicht richtig ist und dem Leser dadurch eine vorgefasste Meinung aufzwingt?
Zu guter Letzt möchte ich noch anmerken, dass ich aufgrund des Zeitungsberichtes mehrmals darauf angesprochen wurde, ob die Zimmerei Gegg GmbH ihren Betrieb eingestellt hat.
Das ist nicht der Fall – die Zimmerei Gegg GmbH gibt es weiterhin.
Markus Gegg
Geschäftsführer
der Zimmerei Gegg GmbH
Hinweis: Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.