Omikron herrscht jetzt auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vor
Wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen die neuesten Entwicklungen und die Auswirkungen für die Bevölkerung mit. Demnach ist ein steiler Anstieg des Inzidenzwertes zu erwarten, der heute im Landkreis bei 283,9 liegt.
(LRA) Die Omikron-Variante hat sich nun auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als vorherrschende Corona-Virusvariante durchgesetzt. Dies zeigt sich auch an der sprunghaft ansteigenden 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern. Diese liegt laut RKI heute bei 283,9.
Noch vor einer Woche lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei 191,3. Die täglichen Neuinfektionen haben sich innerhalb weniger Tage nahezu verdoppelt. Dabei wird nun zum überwiegenden Teil die Omikron-Variante festgestellt.
Der Krisenstab im Landratsamt bereitet sich aufgrund der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante auf personelle Engpässe innerhalb der kritischen Infrastruktur wie beispielsweise im Gesundheitssektor vor.
Drohende Personalausfälle durch Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen können letztendlich dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur eingeschränkt oder im schlimmsten Fall sogar gefährdet wird. Um die Versorgung gerade im medizinischen Bereich weiterhin gewährleisten zu können, wird in den nächsten Tagen ein Aufruf an medizinisches Personal erfolgen, die notfalls als freiwillige Helferinnen und Helfer in betroffenen Einrichtungen eingesetzt werden könnten. Weitere Informationen wird das Landratsamt in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.
Das Landratsamt ruft aufgrund der weiteren Ausbreitung der Omikron-Variante Einrichtungen der kritischen Infrastruktur dazu auf, die eigenen Hygienekonzepte noch einmal zu überprüfen und ggf. auf die deutlich ansteckendere Virusvariante anzupassen. Auch sollten Notfallpläne überprüft beziehungsweise entwickelt werden, um bei massiven Personalengpässen weiterhin arbeitsfähig zu bleiben.
Die Bayerische Staatsregierung hat zum 11. Januar 2022 einige Änderungen bezüglich Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen vorgenommen. Das Gesundheitsamt wendet die nun gültigen Regelungen bei allen neu auftretenden Fällen an. Bei bereits in Quarantäne oder Isolation befindlichen Personen ist eine Quarantäneverkürzung nach den neuen Regelungen möglich. Betroffene sollen sich an den für sie zuständigen Sachbearbeiter bzw. an die zuständige Sachbearbeiterin wenden oder per Mail an das Gesundheitsamt unter corona@landkreis-wug.de.
Für Geimpfte und Ungeimpfte beträgt die Dauer von Quarantäne (als enge Kontaktperson) und Isolation (bei nachgewiesener Covid-19-Infektion) zehn Tage. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation, also mit nachgewiesener Covid-19-Infektion, ist dies nur möglich, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei sind.
Sonderfälle wurden für Schülerinnen und Schülern, Kita-Kindern und Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen definiert. Es gelten jedoch immer die für den Einzelfall getroffenen Anordnungen des Gesundheitsamtes.
Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder können sich bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen (PCR-Test/Antigen-Schnelltest) freitesten.
Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen müssen vor Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation einen PCR-Test vorlegen. Alternativ kann am siebten Tag der Quarantäne bzw. Isolation auch ein Schnelltest gemacht werden. Ist dieser negativ muss zusätzlich arbeitstäglich für fünf Tage ein Schnelltest durch eine medizinische Fachkraft bzw. geschultes Personal vorgenommen werden.
Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden, wenn gleich oder im Nachgang die Delta-Variante bei der infizierten Person festgestellt wird.
Künftig sollen Kontaktpersonen mit einem vollständigen Impfschutz inklusive Auffrischungsimpfung sowie vollständig geimpfte Personen, die frisch genesen sind, von der Quarantäne ausgenommen werden. Dafür müssen allerdings erst noch die notwendigen Rechtsänderungen auf Bundesebene vorgenommen werden. Sobald dies umgesetzt ist, wird das Gesundheitsamt diese Ausnahme ebenfalls anwenden.
Wer als enge Kontaktperson gilt, soll sich weiterhin über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes an das Gesundheitsamt wenden (www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung/). Wer keinen Internetzugang hat, kann sich telefonisch unter 09141 902-401 melden.
Wie sich die Ausbreitung der Omikron-Variante auf die Situation in den Kliniken auswirken wird, bleibt derzeit noch abzuwarten. Das Klinikum Altmühlfranken ist auf jeden Fall auf mögliche Szenarien gut vorbereitet. Derzeit werden vier Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, an den beiden Standorten des Klinikums behandelt. Eine Person muss intensivmedizinisch betreut werden.
„Leider hat uns die Corona-Pandemie weiterhin fest im Griff. Wie sich die Omikron-Variante weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Der Blick auf andere Regionen lässt aber vermuten, dass auch in unserem Landkreis die Infektionszahlen rasant ansteigen werden. Jeder kann einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten, indem Kontakte reduziert, die vorhanden Testmöglichkeiten genutzt und vor allem die Impfangebote für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen wahrgenommen werden!“, so Landrat Manuel Westphal.