Wie alles begann
In Pappenheim gibt es zwei öffentliche Kinderspielplätze, die sich im Siechenfeld in der Nähe des Schulgeländes und in der Unteren Vorstadt am „Brünnlein“ neben dem Bahnweg auf Höhe des Freibades befinden.
Nun hat sich eine spannende Geschichte mit zentraler Bedarfsfrage um einen Spielplatz entwickelt, der nach einem Antrag des Spielplatzreferenten und 2. Bürgermeisters Claus Dietz im Baugebiet Stöß II auf dem Buchauer Platz eingerichtet werden soll.
Sein Ende Mai 2018 verfasster Antrag stand am 26.07.2018 erstmals auf der Tagesordnung des Stadtrates. Ein Kinderspielplatz mit Rutsche, Schaukel und Federwippe schlug Dietz bei den Beratungen im Stadtrat vor. Seinen Antrag stellte Dietz auf Anregung von Stadtrat Stephan Lauterbach (BGL), der auch selbst auf der Stöß wohnt. Lauterbach hatte eine Liste mit Unterschriftsliste mit 45 Befürwortern in den Antrag eingebracht und eine Aufstellung mit den Kindern, die aktuell diesen Spielplatz nutzen könnten. Aus dieser Aufstellung, die uns vorliegt, ergibt sich, dass im unmittelbaren Umfeld des geplanten Spielplatzes 13 Kinder im Alter von einen halben Jahr bis 12 Jahre wohnen. Weitere 5 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren wohnen nach dieser Aufstellung auf der Stöß etwas weiter weg von dem geplanten Spielplatz.
Ganz anders sieht die Kinderzählung auf der Stöß aus, die von der Stadtverwaltung eingebracht wurde. Demzufolge kämen als Spielplatznutzer 14 Kinder infrage, von denen auch noch zwei Kinder demnächst wegziehen.
Die Diskussion in der öffentlichen Stadtratssitzung enthielt neben mehreren anderen Aspekten die wichtige Frage, ob für die Errichtung eines Kinderspielplatzes der derzeit gültige Bebauungsplan geändert werden muss, was alleine schon Kosten in Höhe von 5.000 Euro verschlingen würde.
Am 26.07.2018 hat der Stadtrat letztlich einstimmig den Bedarf eines Kinderspielplatzes in dem Bereich des Baugebietes Stöß II anerkannt. Der Stadtrat hat auch beschlossen, dass geprüft werden soll ob der Bebauungsplan geändert werden muss, und wenn ja, was das kostet. Zudem sieht der Beschluss vor, dass mit dem Grundstückseigentümer wegen des Verkaufs Kontakt aufzunehmen ist.
Es wird empfohlen ……
Am 11.10.2018 stand der Kinderspielplatz wieder auf der Tagesordnung. Bei dieser Sitzung machte Bürgermeister Uwe Sinn zunächst seinem Ärger Luft. Was war geschehen? Claus Dietz hatte beim Bauamt des Landratsamtes wegen des Bebauungsplanes nachgefragt und seine Anfrag mit seinem Namen und seiner Amtsbezeichnung – nämlich 2. Bürgermeister – unterschrieben. Prompt erhielt er auch eine Antwort aus dem Bauamt, die mit der Anrede „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dietz“ überschrieben ist. Als die Verwaltung in gleicher Sache nachfragte, erhielt sie die Antwort, dass die Frage längst beantwortet sei und zwar an Herrn 2. Bürgermeister Dietz.
Bei der öffentlichen Sitzung musste sich Claus Dietz den Vorwurf anhören, dass er unzulässiger Weise als Bürgermeister der Stadt Pappenheim gehandelt und darüber hinaus, die vom Bauamt mitgeteilte Erkenntnis nicht an die Verwaltung weitergegeben habe.
Claus Dietz selbst führte aus, dass er die Anfrage deshalb selbständig abgeschickt habe, weil ihm das Vertrauen in die Leitung der Verwaltung fehle. Im Übrigen sei seine Amtsbezeichnung „2. Bürgermeister“, und deshalb dürfe er diese Bezeichnung auch bei Anfragen an das Landratsamt Schreiben führen.
Zum Ergebnis seiner Anfrage erörtert Dietz, dass das Landratsamt die Änderung des Bebauungsplanes lediglich empfohlen habe, denn in dem Schreiben heißt es: (Auszug)
„Aus hiesiger Sicht kann eine Bebauungsplanänderung aufgrund der dadurch zu generierenden Rechtssicherheit empfohlen werden. ……….. Zudem müsste sich die Stadt ohne Bebauungsplanänderung die isolierte Befreiung für den verfahrensfrei errichtbaren Spielplatz selbst erteilen.“
Bekanntgegeben wurde bei der Sitzung auch, dass der Grundstückseigentümer des geplanten Spielplatzgeländes auf schriftliche Anfrage der Stadtverwaltung nicht reagiert habe.
Amtsleiter Eberle schlug letztlich vor, auf den derzeit noch leeren Bauplatz gegenüber provisorisch einen Spielplatz einzurichten.
Nach einigen weiteren Wortmeldungen beendete Bürgermeister Sinn die Diskussion mit dem HInweis, dass der Beschluss vom 26.07.2018 umgesetzt sei.
Neuer Antrag
Am 31.10.2018 stellte der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste Karl Satzinger erneut einen Antrag auf Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der Stöß.
In seinem Antrag geht Satzinger von einer Änderung des Bebauungsplanes aus und schlägt in seinem Antrag vor, in die anstehende Bebauungsplanänderung für das gegenüberliegende freie, in mehrere Streifen eingeteilte Baugrundstück die Fläche für den Kinderspielplatz an dem ursprünglich beantragten Grundstück in der Platzmitte einzuarbeiten. Dann nämlich würde die Änderung für den Kinderspielplatz nicht mehr 5.000 sondern noch 1.500 Euro kosten.
„Das muss es uns wert sein“, meinte Satzinger bei der jüngsten Stadtratssitzung. Außerdem gab er bekannt, dass bereits Planungen einer Spielgerätefirma für die fragliche Fläche vorliegen.
Es gebe keinen Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in diesem Wohngebiet, wo es immer Bedarf für einen Kinderspielplatz geben wird. Es sei eine Investition für die Jugend, appellierte Satzinger an das Ratskollegium und schlug vor, die Spielgeräte einfach hinzustellen.
„Warum machen wir so einen Aufstand“, ließ sich Stadtrat Friedrich Hönig (FW) vernehmen. Auch er schlug vor, den Spielplatz ohne Änderung des Bebauungsplanes einzurichten.
Auch Walter Otters (FW) schloss sich dieser Meinung an und fügte hinzu, dass die Spielgeräte im Bedarfsfall schnell an einen anderen Standort umgesetzt werden können.
„Der Bedarf ist nicht gegeben“, meinte Bürgermeister Uwe Sinn (SPD).
„Die Stöß ist ein eigener Ortsteil“, stellte Friedrich Obernöder (CSU) fest. Es schlug vor eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erwirken, die in der nächsten Sitzung beschlossen werden soll. So wurde es dann auch in einem Stadtratsbeschluss festgelegt.
Fortsetzung folgt