In der Auseinandersetzung zwischen dem Bauherrn der neuen Parkplätze an der Deisingerstraße und der Stadtverwaltung Pappenheim soll jetzt ein Schlusspunkt gesetzt werden. So jedenfalls will es ein Teil des Stadtrates. In einem vom Bauherrn angeregten dienstaufsichtlichen Verfahren gegen den Amtsleiter der Stadt Pappenheim wurde festgestellt, dass seine rechtliche Einschätzung bezüglich fehlender Genehmigungen beim Parkplatzbau in allen Punkten korrekt war. Heftigen Streit gab es bei der öffentlichen Stadtratssitzung um die Frage, ob die Aufforderung zur Entschuldigung des Bauherrn in einem Stadtratsbeschluss festgelegt werden soll.
Was bisher geschah
Zum wiederholten Male standen die neuen Parkplätze des Gästehauses Engeler an der Deisingerstraße auf der Tagesordnung einer öffentlichen Stadtratssitzung.
Wie berichtet hatte es bei der Sitzung im Februar Diskussionen im Stadtrat gegeben, ob für diese fünf neu angelegten Parkplätze die Zufahrtsrechte über den Gehweg auf die Kreisstraße gestattet werden soll. Nach einer kontrovers geführten Diskussion (wir haben berichtet) hatte damals der Stadtrat dieses Überfahrtsrecht mit 8: 6 Stimmen nachträglich erteilt. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat in einem weiteren 8:6 Beschluss festgelegt, dass die Kosten für die erforderliche Absenkung des Gehweges und des Bordsteines auf Fahrbahnhöhe entlang der 5 Parkplätze als Mehrkosten, erhoben werden sollen. Diese Absenkung des Borsteins ist nämlich als Auflage im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes festgeschrieben in dem es heißt: „Die vorhandenen Hochbordsteine entlang der Kreisstraße sind im Einvernehmen mit der Stadt Pappenheim auf die gesamte Breite der Pkw-Stellplätze auf Kosten des Bauherrn auszubauen und durch geeignete Einfahrtsteine zu ersetzen ……“.
Bei der damaligen öffentlichen Sitzung wurde dargestellt, dass der Bauherr vor dem Bau der Parkplätze neben der Baugenehmigung des Landratsamtes drei weitere Genehmigungen gebraucht hätte, die bei Baubeginn noch nicht vorlagen. Dabei handelte es sich um eine Verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt für Gehwegsperrung während der Baumaßnahme, die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt für das Überfahren des Gehweges und die Erlaubnis zum notwendigen Umbau des Bordsteines auf eigene Kosten.
Diesen Sachverhalt bewertete der Bauherr vollkommen anders und machte dies auch in Leserbriefen deutlich. In einem Schreiben ließ er den Amtsleiter Stefan Eberle auffordern, schriftlich zu erklären, dass seitens des Bauherrn alle Genehmigungen vorlagen. Darüber hinaus reichte der Bauherr bei Bürgermeister Sinn, dem Dienstvorgesetzten des Amtsleiters, Dienstaufsichtsbeschwerde ein und erinnerte dabei auch an sein vormaliges Stadtratsmandat. Walter Engeler war von 2002 bis zu seiner Amtsniederlegung im Juni 2010 Stadtrat der Freien Wähler im Pappenheimer Stadtrat.
In der öffentlichen Tagung des Stadtrats am 14. 16.2018 gab Bürgermeister Sinn bekannt, dass die Beschwerde zwischenzeitlich, von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Ergebnis geprüft sei, dass die rechtliche Einschätzung des Amtsleiters in allen Punkten korrekt war.
Im Einzelnen geht die in öffentliche Sitzung verlesene Bewertung des Sachverhalts durch den Dienstvorgesetzten Bürgermeister Uwe Sinn auf die vor Baubeginn nicht vorhandenen Genehmigungen ein, die als Auflagen im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unmissverständlich niedergeschrieben seien. Zudem seien Planunterlagen nach erteiltem gemeindlichen Einvernehmen ohne Information der Stadtverwaltung beim Landratsamt nachgereicht worden, die den neuen Hinweis „Zufahrt über Gehweg“ enthalten. Dadurch sei – so Sinn – auch der Vorwurf entkräftet, dass von vornherein klar ersichtlich gewesen sei, dass die Zufahrt zu den fünf Parkplätzen über den Gehweg erfolgen soll.
Es wird dem Bauherrn in dem Antwortschreiben des Bürgermeisters empfohlen sich beim Amtsleiter Eberle wegen „falscher Behauptungen“ zu entschuldigen.
Entschuldigung soll nicht per Beschluss gefordert werden
Mit dieser Vorgeschichte erschienen nun die Parkplätze wieder auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Dabei ging es auch um eine technische Lösung für die Gestaltung der 18 m breiten Zufahrt zu den Parkplätzen über den Gehweg. Schnell einigte man sich im Stadtrat, dass bei der Umbaumaßnahme in der Deisingerstraße an dieser Stelle nicht der ursprünglich geplante Hochbord eingebaut werden soll, sondern am Fahrbahnrand und an der Parkplatzkante je ein 3cm Niederbord um den Gesamt-Höhenunterschied von 6 cm zu überwinden.
Für große Aufregung im Stadtrat sorgten die Passagen im Beschlusstext, wonach der Stadtrat erwarte, dass der Bauherr „sich für die offensichtlichen Falschbehauptungen und Denunziationen gegenüber Mitarbeitern der Verwaltung und Stadtratsmitgliedern förmlich entschuldigt.“
So ein Satz habe in dem Beschlusstext nichts zu suchen polterte 2. Bürgermeister Claus Dietz (Freie Wähler) und sprach von einen Denunziation des Bauherrn. Auch Neudorfs Ortssprecher Heiko Loy (CSU) meinte, dass solche Passagen nicht in einen Beschlusstext gehören. Er verwies auf andere Möglichkeiten der Verwaltung um den betroffenen Ratskollegen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dieser Meinung schloss sich auch Stadtrat Holger Wenzel (BGL) an, der meinte man solle die Sache auf sich beruhen lassen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer betonte, dass er sich vor den Verwaltungsleiter stellen wolle und durchaus der Meinung sei, dass man die Aufforderung zur Entschuldigung im Namen des Stadtrates aussprechen solle. Als Zeichen, dass man so mit dem Stadtrat nicht umspringen könne, wollte auch Stadträtin Christa Seuberth (SPD) die Aufforderung im Beschlusstext belassen. Dauernd seien diese Parkplätze auf der Tagesordnung, „Der Stadtrat wird ja verspottet. Da sollten wir jetzt einem Punkt machen“, meinte Seuberth. Es müsse ein Punkt gesetzt werden, meinte auch Bürgermeister Sinn und betonte noch einmal, dass der Amtsleiter Eberle in allen Punkten korrekt gehandelt habe.
Die goldene Brücke baute Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste. Er gab Stadträtin Seuberth recht, dass man so mit dem Stadtrat nicht umspringen könne. Allerdings schlug er vor zweigleisig zu verfahren. Man solle die Aufforderung zur Entschuldigung aus dem Beschlusstext nehmen und gegebenenfalls den Bauherren in einem gesonderten Schreiben zur Entschuldigung auffordern. In welcher Form das geschehen soll, sei Thema für eine nichtöffentliche Sitzung. „Wir sollten etwas zusammenrücken – es muss endlich vorbei sein“, forderte Stadtrat Satzinger zum geschlossenen Handeln des Stadtrats auf.
Auch Friedrich Obernöder (CSU) meldete sich zu Wort und äußerte, dass man doch im Stadtrat Beschlüsse für und nicht gegen die Bürger fassen solle. Angesprochen hat er damit eine ebenfalls umstrittene Passage im Beschlusstext, in der dem Bauherrn mit Anzeige gedroht wird, wenn er die Parkplätze weiterhin über den Hochbord anfahren lässt. „Glaubt ihr denn, dass ich irgend einen von euch fragen würde, wenn ich über einen Hochbord fahre? Keinen Einzigen würde ich fragen!!“ rief er erregt in den Stadtrat und wiederholte, die Aufforderung nicht gegen die Bürger zu arbeiten.
Letztlich wurde der nachfolgende einstimmige Beschluss gefasst.
„Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt nun dem Antrag von Herrn Engeler vom 26.05.18, eingegangen am 29.05.18 auf Einbau eines 3 cm Niederbordes vor seiner Zufahrt und den neu errichteten Parkplätzen statt zu geben.
Der Austausch des Hochbords gegen den 3 cm Bord soll erst im Zuge der Baumaßnahme durch die städt. Baufirma durchgeführt werden. Herr Engeler hat dabei lediglich die Mehrkosten der Gehweg- und Hochbordabsenkung zu tragen.
Bis zur Ausführung dieser Baumaßnahme im Spätherbst ist dem Antragsteller mitzuteilen, dass auch weiterhin das Überfahren des städtischen Gehwegs ohne den Einbau des Niederbordes unzulässig ist.
Desweiteren ist Herr Engeler darauf hinzuweisen, dass er als Grundstückseigner dafür verantwortlich ist, dass die parkenden Fahrzeuge bzw. Fahrzeuganbauten künftig nicht mehr in den Gehweg ragen.“