Im Streit um die wohl berühmteste Vier-Quadratmeter-Fläche der Nation hat der Stadtrat jetzt einen Beschluss gefasst. Demnach wird dem Eigentümer des magischen Dreiecks auf der Zufahrt zu der Stadtwerkeinsel eine Sondernutzung für die Steinpylonen auf dem städtischen Marktplatz erteilt. Der Beschluss erfolgte in der Erwartung, dass damit die Zustimmung für die Widmung der Vier-Quadratmeter-Fläche erteilt wird. Enteignungsverfahren kommt für die Mehrheitsfraktionen nicht infrage.
Das magische Dreieck
Im Sommer 2016 war es, als die Stadt Pappenheim ein Schreiben der Gräflichen Verwaltung erreichte, in dem zu lesen stand, dass sich auf der Zufahrtsstraße zu den Stadtwerken und der Stadtwerkeinsel eine Fläche befindet, die Eigentum der gräflichen Familie ist. Nach dem 31.07.2018 wolle man das Grundstück einziehen und die Öffentlichkeit von der Benutzung ausschließen. Die Stadt wird in dem Schreiben aufgefordert, den Asphaltbelag zeitgereicht zu entfernen, damit die Fläche nach dem 31.07.2018 eingefriedet werden kann.
Das wäre alles kein Problem, wenn diese Fläche nicht ausgerechnet in Pappenheim wäre, wo eben die Uhren seit dem 8. Mai 2014 anders gehen als auf dem Rest der Welt.
In den seither vergangenen fast zwei Jahren haben sich zahllose Medienberichte mit dem Fall beschäftigt, in der Touristinformation gibt es Nachfragen, wie man denn zur der berühmten Fläche kommt und keine Stadtführung gibt es, bei der die Gäste nicht zuerst nach diesen zur Berühmtheit gelangten vier Quadratmetern fragen.
Der Lösungsmöglichkeiten gibt es mehrere. Da ist zunächst der Ankauf der Fläche, der ursprünglich vereinbart, dann aber vonseiten des gräflichen Hauses doch abgelehnt wurde. Für ein Enteignungsverfahren fehlt die Zustimmung der Oppositionsmehrheit. Diese Zustimmung wird es auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Das verdeutlichten die Ausführungen von FW-Fraktionsführer Walter Otters bei der Diskussion im Stadtrat. Ich werde einem Enteignungsverfahren nicht zustimmen“ stelle Otters fest und es gibt keine Hinweise darauf, dass andere Mitglieder der Oppositionsmehrheit eine andere Meinung vertreten.
Das Thema nervt den Stadtrat offenbar enorm. „Es muss ein Punkt gesetzt werden. Es muss ein Ende haben“, zeigte sich BGL Fraktionsvorsitzender Karl Satzinger genervt von der deutschlandweiten Berichterstattung über das „magische Dreieck von Pappenheim“.
Für immer und ewig weg?
Im Herbst 2017 gab es dann ein Gespräch bei dem den Fraktionsvorsitzenden der Lösungsvorschlag der Grafschaft nahegebracht wurde.
Demnach sollen die legendären vier Quadratmeter von der Stadt angekauft werden. Im Gegenzug, erhält der Eigentümer des Neuen Schlosses die Erlaubnis, die mit Ketten verbundenen Steinpylonen zu belassen. Dieses Bestandsrecht sollte dann auch mit einer Grunddienstbarkeit ins Grundbuch festgeschrieben werden. Zu dieser Regelung haben nach Darstellung von Bürgermeister Uwe Sinn die Fraktionsvorsitzenden von CSU, FW und BGL ihre Zustimmung zumindest in Aussicht gestellt.
Gleiches geht auch aus dem Schreiben von 2. Bürgermeister Claus Dietz hervor, der diesen Vorschlag als Antrag auf die Tagesordnung brachte.
Diesen Lösungsansatz allerdings stehen Bürgermeister Uwe Sinn, die Verwaltung und auch die von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei kritisch gegenüber. Der Bürgermeister verlas in langen Ausführungen mehrere Argumente, die auch aus rechtlichen Gründen gegen die Eintragung einer Grunddienstbarkeit sprechen. Hauptargument war, dass dadurch eine 150 Quadratmeter große Fläche zwischen den Pylonen und dem Neuen Schloss für eine spätere Neugestaltung des Marktplatzes auf ewig verloren wäre. In seinen Ausführungen sprach der Bürgermeister auch von einem groben Verstoß gegen das Haushaltsrecht und dass er sich aus rechtlichen Gründen „von derartigen Deals“ ganz klar distanziere. Enttäuscht sei er, dass die Mehrheit des Stadtrats sich auf solche „Deals“ einlasse, wo sie doch einen Eid auf die Verfassung geschworen hätten, in der auch festgeschrieben sei, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Man gebe das Filetstück der Stadt aus der Hand. Das war der Tenor der SPD-Fraktion. Stadträtin Christa Seuberth forderte die Entscheidung zu vertagen und einen Ortstermin zu vereinbaren. In dieser Sache sei ein unglaublicher Druck gegen den Stadtrat aufgebaut worden. „Das ist ein Würgegriff in dem wir uns seit Monaten befinden“, argumentierte die SPD-Stadträtin. Sie plädierte dafür, den Bestand der Pylonen in einem widerruflichen Gestattungsvertrag zu regeln.
Er habe dem Verfahren mit der Grunddienstbarkeit nur unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung zugestimmt, schränkte FW-Fraktionsführer Walter Otters seine Zustimmung ein. Deshalb könne er die Vorwürfe des Bürgermeisters so nicht stehen lassen. „Es gehört sich endliche geklärt“, meinte Otters und stellte heraus, dass von beiden Seiten ein Interessenausgleich im Vordergrund stehe. Er könne allerdings nicht gegen den Antrag seines Parteifreundes Dietz stimmen, solange keine alternative Lösungsmöglichkeit für den Verbleib der Pylonen vorliege.
Da packte Bürgermeister Sinn die Gelegenheit beim Schopfe und stellte die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. Nach 25 Minuten war es geschafft, die rund 50 Zuhörer durften wieder in den Bürgersaal um den neuen Lösungsansatz zu vernehmen.
Dieser wurde in einem einstimmigen Beschluss festgeschrieben und sieht vor, dass für die Pylonen nachträglich eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straße und Wegegesetz erteilt wird. Aufgrund der stets widerruflichen Erlaubnis dürfen die Pylonen vor Ort belassen werden. Für die Rücknahme dieser Erlaubnis ist ein neuerlicher Stadtratsbeschluss erforderlich.
1.650 weitere „magische“ Quadratmeter
Die Entscheidung über den Fortbestand der Steinpylonen dürfte auch mit einem Tagesordnungspunkt im Zusammenhang stehen, der auf Antrag von Stadtrat Obernöder (CSU) und mit den Stimmen der Oppositionsmehrheit, von der Tagesordnung genommen wurde.
Bei diesem Tagesordnungspunkt wäre zur Sprache gekommen, dass es neben den bisher bekannten vier Quadratmetern noch weitere acht Flächen in Pappenheim gibt, bei denen ebenfalls die Zustimmungen der Eigentümer zur Widmung fehlt. Möglicherweise wäre das Fass zu groß gewesen was man hier aufgemacht hätte, denn die neu bekannt gewordenen „magischen Flächen“ haben eine Größe von insgesamt rund 1.650 Quadratmetern. Auch bei diesen Flächen muss es darum gehen, einen allgemeinverträglichen Wert- und Interessenausgleich zu schaffen.