Offene Fragen zur Vorentwurfsplanung
Zur städtebaulichen Umgestaltung der Deisingerstraße, sind jetzt Fragen zu verschiedenen Problemstellungen erörtert worden. Diese betreffen den Abbruch des Lämmermannhauses genauso wie die Höhenangleichungen der Hauseingänge und gestalterische Komponenten.
Beschluss des Stadtrates Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt die Endfassung der Vorentwurfsplanung des AB Frosch zur Sanierung der Deisinger Straße in Pappenheim mit dem Planungsstand vom 18.10.2016 mit der Plannummer E 1.1.1. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen dem Tiefbauingenieurbüro VNI für die Erstellung der weiteren Planungsphasen umgehend zu übermitteln. |
Bei einer Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Bauhofausschusses erläuterte Reinhard Vulpius vom Pleinfelder Tiefbaubüro VNI eine Liste ungeklärter Fragen. Derzeit ist davon auszugehen, dass der vom Stadtrat bereits beschlossene Vorentwurf in einigen Punkten nochmals auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen wird. Bei optimistischer Betrachtung kann mit dem Baubeginn im Frühjahr 2018 gerechnet werden.
Baubeginn erst 2018
Derzeit sind in der Deisingerstraße etwa die Hälfte der Hausanschlüsse für Kanal und Wasser verlegt. Nach einem zweiwöchigen Urlaub werden die Mannen der Firma Dauberschmidt die Arbeiten am 21.08.2017 wieder aufnehmen. Ende September ist dann mit dem Ende der Anschlussarbeiten zu rechnen. Wären die Probleme und Fragen, die jetzt bei der Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Bauhofausschusses auf den Tisch gekommen sind schon abgearbeitet, könnte der Stadtrat im September über die Vergabe der Bauarbeiten beschließen. Die Umbauarbeiten könnten in diesm Fall schon im Oktober 2017 beginnen. Das ist aber alles graue Theorie, denn neben den abzuarbeitenden Fragestellungen gibt es noch das Problem, dass es derzeit kaum Baufirmen gibt, die in ihren Auftragsbüchern Platz für die Pappenheimer Baumaßnahme haben.
Lämmermannhaus und die Ersatzbebauung
„Das Bauwerk der Straße wäre ein Torso ohne den Abbruch des Lämmermannhauses“, stellte Reinhard Vulpuis fest. Den Abbruch möchte er am liebsten gleich nach Abschluss der Kanalarbeiten starten. Aber bisher ist eine Abbruchgenehmigung für das Gebäude im Zentrum der Deisingerstraße noch nicht erteilt. Der Abbruch wird, wie mehrfach berichtet, erst dann erteilt, wenn ein genehmigter Bauplan für eine Ersatzbebauung existiert. Davon ist man aber derzeit ein ganzes Stück weit entfernt. Denn die zur Genehmigung vorgelegten Baupläne verstoßen in mehreren Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, stellte Amtsleiter Stefan Eberle bei der Sitzung des Bauausschusses fest. Beim derzeitigen Planungsstand wäre eine Genehmigung nur denkbar, wenn alle Nachbarunterschriften vorliegen würden, was aber nicht der Fall ist. Derzeit ist man bemüht, Lösungswege zu einer Baugenehmigung zu finden.
Treppen, Eingänge, Mauern und Gewölbe
Eine absehbare bauliche und rechtliche Herausforderung, stellt die Höhenangleichung der teilweise mit Treppen versehenen Hauseingänge dar. Die Haustreppen befinden sich in unterschiedlichen baulichen Zustand und darüber hinaus stehen die meisten dieser Treppen auf städtischem Grund. Diese sollten saniert werden und müssen vor Beginn der Baumaßnahmen mit einem Fundamt unterbaut werden. Bisher gibt es keine Vereinbarungen mit den Hauseigentümern und mit dem Landesamt für Denkmalpflege. „Da stellt sich auch die Frage des Verursacherprinzips“ meinte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU). Damit warf er die Frage auf, wer für die Kosten der Eingangssanierung zu zahlen hat. Fakt ist jedenfalls, dass mit den Hauseigentümern über die Sanierung der Hauseingänge und der Treppen gesprochen werden muss. „Wenn gar nichts gemacht wird, ist das auch in Ordnung. Aber wenn etwas gemacht wird, muss es vor der Maßnahme passieren“, meinte Vulpius. Einig war man sich im Bauausschuss, dass zu diesem Punkt eine Entscheidung des Stadtrates getroffen werden muss. Vorher soll es eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Hauseigentümer geben.
Auch im Bereich des geplanten Podests beim Jugendzentrum gibt es ein technisches Problem mit der bestehenden Trappe zur vormaligen Bäckerei Held. Außerdem muss weiter hinten bestehendes Kellergewölbe und eine Stützmauer baulich gesichert werden. Es muss auch geklärt werden bo die Stromverteilerkästen auf dem Gehweg so stehen bleiben sollen wie sie sind.
Parkräume ohne Einzelflächen
Auch die Darstellung der Parkflächen auf und neben der umgestalteten Deisingerstraße war Thema im Bauausschuss. So bemängelte Vulpius, dass die drei Parkflächen zwischen dem Gästehaus Engeler und dem vormaligen Bettengeschäft Gampl auf der Vorentwurfsplanung direkt an der Außenwand des Gästehauses angeordnet sind. Der momentan bestehende Gehstreifen zwischen Haus und geparkten Pkw würde entfallen. Hier schlug der Tiefbauexperte als Alternative wieder einen Gehstreifen vor.
Die Parkflächen auf der Deisingerstraße sollen nur als Gesamtflächen markiert werden. Die optische Darstellung der einzelnen Parkstände im Pflaster soll nach dem Vorschlag des Tiefbaubüros entfallen. Insbesondre bei den Schrägparkplätzen würden für den Beschnitt des Granitpflasters höhere Kosten entstehen.
Zweizeiler oder Granitbord ?
Beschlossen ist vom Stadtrat, dass der asphaltierte Fahrbahnbereich der Deisingerstraße vom gepflasterten Bereich mit einer sogenannten Zweizeiler-Rinne getrennt wird. Wie schon mehrfach angeklungen, hält das Tiefbaubüros VNI zur n Abtrennung einen Pflasteranschluss mit Granitbord aus mehreren Gründen für die technisch bessere Lösung. Für diese Lösung sprechen nach Ansicht von VNI die geringere Gefahr von Folgeschäden, die dadurch Granitbord etwas breitere Fahrbahn und nicht zuletzt die Wasserführung bei Starkregen. Bei einer Zweizeiler-Rinne – so Vulpius -läuft das Wasser auf den Gehweg, weil bei Starkregen das Wasser nicht abgeleitet werden kann. Dieses immer wieder angesprochene Problem des Oberflächenwassers trifft vor allem den südlichen Bereich der Deisingerstraße, wo einige Hauseingänge Ebenengleich mit dem Gehweg sind.
Weitere Abklärungspunkte betrafen die künftige Fahrbahnbreite, und den Kurvenradius bei der Firma Schindler.
Stadtrat soll entscheiden
Die vorgebrachten Punkte werfen viele Fragen auf, über die entschieden werden muss. Das wird Aufgabe des Stadtrats der Stadt Pappenheim sein. Das für die Bauplanungen zuständige Tiefbaubüro VNI jedenfalls muss wissen was Sache ist, insbesondre sind klare Vorgaben für eine ordentliche Ausschreibung wichtig. Der Stadtrat hat jetzt zu entscheiden ob die Fragestellungen von VNI berücksichtigt werden oder ob alles so bleibt wie es ist.