Topf auf Herdplatte fing Feuer

Am Sonntag, 04.12.2016, gegen 09.20 Uhr, musste die Feuerwehr zu einem Brand in Geislohe ausrücken. Eine Frau hatte einen Topf zum Erhitzen auf den Herd gestellt und dann den Raum verlassen. Das Kochgut erhitzte sich so stark, dass es Feuer fing. Durch den Brand wurde die Kücheneinrichtung erheblich beschädigt, so dass ein Schaden von ca. 10 000 EURO entstand, bei dem Brandereignis wurde niemand verletzt.

Der Brand konnte von der Geisloher Wehr mit Hilfe einse Feuerlöschers rasch gelöscht werden. Eingesetzt waren auch die Feuerehren aus Suffersheim und Pappenheim. Mit schwerem Atemschutz und dem Einsatz der Wärmebildkamera konnten die Aufräumungs- und Nachlöscharbeiten zügig durchgeführt werden. Zum Einsatz kam auch ein Hochdrucklüfter mit dem die Brandstelle schnell rauchfrei gemacht werden konnte.

Besonders beeindruckt zeigten sich die die Einsatzkräfte von der Geisloher Dorfbevölkerung, die ihnen heiße Getränke anbot. Dafür hat sich die Geisloher Wehr auf Ihrer Facebookseite herzliche bedankt.




Projektfonds Pappenheim – eine Gelegenheit für alle

Alle Bürger und Gewerbetreibenden der Stadt Pappenheim können sich sofort aktiv an der Innenstadtentwicklung beteiligen. Dies ist mit einem eigenen Projekt oder auch mit finanzieller Unterstützung möglich. Die Vorreiterrolle hat jetzt die Werbegemeinschaft Pappenheim mit einem Baustellenplakat übernommen.

In der Stadtratssitzung am 24. 11. 2014 wurde der „Projektfonds Pappenheim“ über eine Gesamthöhe von jährlich 10.000 Euro einstimmig beschlossen. Vorgesehen ist, dass die Hälfte dieses Betrages von Gewerbetreibenden oder auch von Privatpersonen in den Fonds eingebracht wird. Die andere Hälfte bestreitet die Stadt Pappenheim mit 2.000 Euro und 3.000 Euro kommen aus staatlichen Fördergeldern der Städtebauförderung. Verwalter werden die Finanzmittel von der Bayerngrund GmbH.

Ziel  des Projektfonds ist es „privates Engagement und private Finanzressourcen zu aktivieren“. Damit soll eine strukturelle Verbesserung des Projektgebietes und das private Engagement gefördert werden.

Als mögliche Maßnahmen stehen nach den Förderrichtlinien Maßnahmen für Begrünung, Mobiliar und Beleuchtung genauso im Raum wie Werbematerial und Informationsveranstaltungen.

Über vorgeschlagene Projekte und die Mittelvergabe entscheidet eine Lenkungsgruppe die aus Bürgermeister, Stadtkämmerer, und je einem Vertreter von Werbegemeinschaft und Touristikverein zusammengesetzt ist.

Aus Sicht der Stadt Pappenheim wurde mit dem Projektfonds Pappenheim für jeden einzelnen Bürger die Möglichkeit geschaffen zur Steigerung der Attraktivität in Pappenheim beizutragen. In einer Verlautbarung heißt es: „Die Stadt und die Gewerbetreibenden können diese große Aufgabe nicht alleine schultern, daher starten wir diesen Aufruf an alle, die hier leben und sich für den Ort engagieren möchten“.

Als erste Maßnahme dieses neu geschaffenen „Projektfonds Pappenheim“ ist jetzt von der Werbegemeinschaft Pappenheim der SEK-Baustellenzaun vorgestellt worden. „Wir Pappenheimer bauen für Sie – Die Geschäfte bleiben für Sie erreichbar“ heißt es auf dem großformatigen Plakat, das an der Innenstadtbaustelle aufgestellt ist.

„Ich hoffe, dass sich die Pappenheimer finanziell an dem Projektfond beteiligen“, sagt Karin Spanagel, die Vorsitzende der Werbegemeinschaft Pappenheim. Denn die Projektsumme ist von der Einzahlung durch Privat- und Geschäftsleute abhängig. Gelder der Stadt Pappenheim und die Städtebauförderung fließen nämlich nur in gleicher Höhe, in der Privat- und Geschäftsleute in Vorleistung gehen.




Ein ganzes Buch über den Landkreis

(LRA)  Landrat Gerhard Wägemann sowie der Herausgeber und Verleger Dr. Johann Schrenk haben am vergangenen Freitag, den 25.11.2016, das neu erschienene Landkreisbuch mit dem Titel „Altmühlfranken – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen“ im Foyer des Landratsamtes erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

In insgesamt 10 Kapiteln werden zum einen geologische, geschichtliche, religiöse sowie kulturelle Schätze und Reichtümer der Region festgehalten. Zum anderen werden in dem vorliegenden Landkreisbuch die Herausforderungen der Gegenwart und die Zukunftsthemen unseres Landkreises aufgegriffen. Mit den Schwerpunktbereichen Wirtschaftsförderung, Bildung, Demographie, Familie, Natur und Umwelt, Tourismus und Freizeit sowie Soziales und Senioren werden dabei auch interessante Informationen zun den wichtigsten Handlungsfeldern im Bereich der Regionalentwicklung geliefert.

Das 408-seitige Werk beeindruckt nicht nur mit seiner Themenvielfalt, sondern auch mit seinen reichbebilderten Informationen, Kartendarstellungen und Illustrationen. Viele Fotoaufnahmen aus aktueller Zeit rücken hier die Besonderheiten, die Einmaligkeit und Liebenswürdigkeit Altmühlfrankens für den Betrachter ins rechte Licht.

Der Herausgeber und Verleger des Landkreisbuches Dr. Johann Schrenk hat zusammen mit weiteren Autoren und Mitwirkenden ein qualitativ hochwertiges Werk für und über den gesamten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geschaffen, wofür sich Landrat Wägemann im Rahmen des Empfangs zur Buchvorstellung ausdrücklich bedankte.

Ergänzend zum Buch hat der Landkreis noch einen aktuellen Informationsflyer mit den wichtigsten Kennzahlen zum Landkreis, den Besonderheiten der Region sowie den Schwerpunktbereichen der Regionalentwicklung herausgegeben, der auch von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden kann.

„Die hier lebenden Menschen können sich mit diesem Buch über ihren Wohnort, aber auch insgesamt über ihre Heimatregion umfassend informieren. Es ist identitätsstiftend und fasst sämtliche Einmaligkeiten und Reichtümer der Region Altmühlfranken zusammen.“, freut sich Landrat Gerhard Wägemann beim Empfang im Foyer des hiesigen Landratsamtes.

Das Landkreisbuch eignet sich besonders als Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk und ist in den örtlichen Buchhandlungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Preis von 45,00 Euro erhältlich.

Foto: Landratsamt




Anzeige wegen Hundegebells

Am späten Donnerstagabend, gegen 23:00 Uhr gerieten in Langenaltheim zwei Nachbarn in einen heftigen Streit. Auslöser des Streites war der Hund eines 57-jährigen Langenaltheimers. Dieser bellte offenbar so nachhaltig, dass der 54-jährige Nachbar den Hundehalter zur Rede stellte und nicht nur das, er drohte auch damit, den Hund und den Hundehalter umzubringen, wenn das Gebell nicht aufhört. Der Hundehalter erstattete Anzeige.




MdL Westphal will weiterhin den Schutz der stillen Tage

„Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht den ausnahmslosen Schutz des Karfreitags in Bayern als stiller

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal

Tag als grundgesetzwidrig angesehen hat. Unter Berücksichtigung des Urteils werden wir aber auch weiterhin dem Schutz der stillen Tage Vorrang einräumen, der Charakter dieser Tage muss auch zukünftig gewahrt bleiben“, so der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Bis auf den Tag der Deutschen Einheit sind alle Feiertage in Deutschland durch den Landesgesetzgeber geregelt worden. Besonderen Schutz genießen dabei die stillen Tage, wie etwa Allerheiligen oder der Karfreitag. An derartigen „stillen Tagen“ sind entsprechend dem bayerischen Feiertagsgesetz öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, wenn der ernste Charakter dieser Tage nicht gewahrt bleibt.

In besonderer Weise ist der Karfreitag in Bayern geschützt, da hier darüber hinaus auch Sportveranstaltungen und „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten sind.

Dieses Verbot an Karfreitag sieht dabei bislang keine Ausnahmen vor. An den übrigen stillen Tagen sind dagegen Ausnahmegenehmigungen aus wichtigen Gründen möglich. Genau dieser ausnahmslose Schutz des Karfreitags wurde aber nun seitens des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des bayerischen Feiertagsgesetzes geändert werden muss.

„Aus der Entscheidung ergibt sich aber auch“, so Westphal, „dass der Karfreitag als stiller Tag hohe Bedeutung genießt. Aufgrund dessen gilt auch zukünftig die Maßgabe, den Charakter des Karfreitags und der übrigen stillen Tage beizubehalten und nicht in ihrem Kern anzutasten. Dieser hohe christliche Feiertag hat für uns als Christen besondere Bedeutung, was auch herausgestellt werden muss. Dies ist auch zukünftig möglich und notwendig, da seitens des Bundesverfassungsgerichts lediglich festgestellt worden ist, dass es unverhältnismäßig ist, jede Befreiungsmöglichkeit und Ausnahme von dem Verbot von Tanz und Musikveranstaltungen von vorneherein auszuschließen.“

Westphal weiter: „Eine Gesetzesänderung muss daher umfassend abgewogen werden. Es muss sichergestellt sein, dass Ausnahmefälle auch zukünftig sorgfältig geprüft, einschränkend gehandhabt und nur erteilt werden, wenn alle maßgeblichen Umstände sorgsam in Erwägung gezogen wurden.“




Eine halbe Million Bedarfszuweisung

(LRA) Landrat Gerhard Wägemann konnte am Montag, den 28. November 2016, vom bayerischen Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder den Bescheid über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen entgegen nehmen. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhält vom Freistaat Bayern insgesamt 500.000 Euro. Die Übergabe erfolgte in Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, am Dienstsitz in Nürnberg.

„Wir sind sehr froh und dankbar über diese finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern und geben diese unter anderem an die Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter, indem wir die Kreisumlage im Jahr 2017 günstiger gestalten.“, so Landrat Gerhard Wägemann.

Mit den Bedarfszuweisungen können außergewöhnliche Belastungen von Gemeinden und Landkreisen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Finanzausgleichs nicht erfasst sind. Regionen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder Strukturschwierigkeiten profitieren insbesondere von diesen Mitteln.

Maßgebende Kriterien für die Vergabe sind unter anderem die Umlagekraft, eine niedrige freie Finanzspanne sowie ein deutlich überproportionaler Einwohnerrückgang, die Entwicklung des Kreisumlagesatzes und besondere Entwicklungen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken.

Ingesamt erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 175 strukturschwache Kommunen im ländlichen Raum 145 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, davon gehen 8 Millionen Euro nach Mittelfranken.

 




Wohnung und Haushaltseinrichtung gesucht

(Helmuth Regler) Für eine syrische, Asyl-anerkannte junge,ordentliche Familie (Ehepaar, 3 Kinder), suche ich eine 3-Zimmer-Wohnun auf dem „abgegrasten Wohnungsmarkt“,in Pappenheim (nicht Ortsteil) oder auch in einer umliegenden Gemeinde.

Hören Sie sich um, geben Sie sich einen Ruck, helfen Sie hier mit bis Weihnachten eine Lösung zu finden.

Ich wäre auch behilflich beim Mietvertrag,der Kaution, dem Papierkrieg mit dem Jobcenter. Derzeit ist die Familie noch in der Sammelunterkunft Pappenheim, der Mann besucht den Sprachkurs, die Frau den örtlichen Sprachkurs, der Mann turnt mit beim  Turnverein.

Für eine andere Familie(Niederpappenheim, ukrainisch, sehr ordentlich, berufstätig) werden Haushaltgseinrichtungsgegenstände gesucht: vom Bett bis zur Deckenlampe, vom Sofa bis zum Kleiderschrank und Geschirr).

Kontakt: helmuth.regler@web.de

 




BISP fordert erneut Bürgerbeteiligung

In einem offenen Brief an Bürgermeister Sinn vom 10. 11.2016 hatte die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) Einsicht in das Protokoll einer nichtöffentlichen Sondersitzung vom 27.01.2015 gefordert. Zwischenzeitlich ging der BISP ein Antwortschreiben zu, das sie ihrerseits beantwortet hat. Beide Briefe bittet die BISP zu veröffentlichen.

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Ortsschild von Ü´hofen geklaut

In der Zeit vom letzten Freitag bis Dienstag, 29.11.2016 wurde die Ortstafel am Ortseingang von Übermatzhofen, aus Richtung Pappenheim kommend, entwendet. Der Wert des Verkehrszeichens beläuft sich auf ca. 400 Euro. Hinweise auf den Täter nimmt die PI Treuchtlingen unter Tel.: 09142/96440 entgegen.

 




Totalschaden nach Unfall

Am Montagabend 28.11.2016,17:54 Uhr befuhr ein 26-jähriger aus der Nähe von Nördlingen mit seinem Pkw die Staatsstraße von Bieswang in Richtung Zimmern. In einer Linkskurve kam er, offenbar wegen unangepasster Geschwindigkeit, nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Pkw überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrer blieb unverletzt. An seinem BMW entstand Totalschaden in Höhe von ca. 30.000 Euro. Der Pkw musste von einem Abschleppunternehmen geborgen und abgeschleppt werden.




Fitmachen für die Uni

(Peter Diesler) Dank einer Spende des Rotary Club Weißenburg konnten Flüchtlinge für ein Studium an einer deutschen Universität fit gemacht werden. Den vierwöchigen deutsch-Intensivkurs hatte der Asylunterstützerkreis „Weißenburg hilft“ für studierfähige Flüchtlinge aus Weißenburg und Umgebung angeboten. „Wir freuen uns, dass mit der Spende eine qualifizierte Lehrkraft finanziert werden konnte“, so Gustav Albrecht, Präsident des Rotary Club Weißenburg.

Unter den Kursteilnehmern waren syrische, irakische und ukrainische Hochschulabsolventen und Studierende die in Ihrer Heimat Fächer wie Physik, Ingenieurwesen, Architektur und Chemie studiert hatten. Viele Kursteilnehmer wechselten im Anschluss in einen weiterführenden Akademiker-Deutschkurs, der von der Hochschule Ansbach angeboten wird. Auf dem

(Foto: Weißenburg hilft/Peter Diesler)

Foto von rechts nach links: Gustav Albrecht, Peter Diesler, Gabi Grössle, Jamal Alchika, Ingrid Gottwald-Weber, Stefan Graf v. Hardenberg, Leen und Esam Alsheka.




Geflügelpest – Verdachtsfall im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

(LRA) Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist im Gebiet des Kleinen Brombachsees eine tote Reiherente gefunden worden, bei der laut dem Untersuchungsergebnis des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der aviäre Influenza-Erreger vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde. Die eingesandten Untersuchungsproben sind mittlerweile zur näheren Feststellung des hier vorliegenden Virustyps an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet worden. Dort findet gegenwärtig eine genauere Untersuchung des vorliegenden Subtyps des Virus sowie eine Einstufung hinsichtlich seiner krankmachenden Wirkung bei Geflügel (Pathogenitätsnachweis) statt. Bei einem Nachweis des für die Geflügelpest verantwortlichen Erregers H5N8 werden vom Veterinäramt zur Vermeidung der Ansteckung von Nutzgeflügelbeständen im Landkreis weitere Schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen.

Unabhängig von dem noch ausstehenden Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Fund der toten Reiherente bereitet das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen derzeit den Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung vor, in der neben der bereits geltenden Stallpflicht (Aufstallung) für Nutzgeflügel noch ein Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen sowie von Geflügelmärkten als weitere Schutzmaßnahme angeordnet werden soll. Für den Fall, dass sich der Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Vorliegen des H5N8 Erregers bei der toten Reiherente als positiv erweisen sollte, wird hier von Seiten des Landratsamtes ergänzend als weitere Schutzmaßnahme eine Anleinpflicht für Hunde im Bereich des Altmühlsees sowie des Kleinen und Großen Brombachsees angeordnet werden. Der direkte Kontakt von Menschen und Haustieren mit toten oder kranken Wildvögeln sollte gegenwärtig in Anbetracht des bestehenden Risikopotentials hinsichtlich einer Übertragung des Geflügelpestvirus vermieden werden.

Aus aktuellem Anlass weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf folgende Verhaltensregeln hin:

  • Bei Menschen wurde bislang noch keine Infektion mit dem Erreger H5N8 festgestellt. Es bestehen deshalb nach derzeitigen Kenntnissen keine direkten Gefahren für Menschen. Tote Tiere sollen aber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden. Personen, die tote Vögel entdecken, sollen bei folgenden Funden die örtlichen Polizeiinspektionen im Landkreis in Weißenburg, Treuchtlingen und Gunzenhausen informieren: immer bei Wildenten, Wildgänsen oder Schwänen, bei anderen Wildvögeln hingegen nur Funde ab zehn toten Tieren.
  • Hunde und Katzen sollen in der Nähe von Gewässern nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Futtermittel für Vögel an den Gewässern auszulegen oder in die Gewässer zu werfen. Dies zieht noch mehr Wildvögel an und begünstigt dadurch die Verbreitung der Geflügelpest. Außerdem verschlechtert es die Wasserqualität und schädigt häufig auch die Gesundheit der Tiere.
  • Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist im Hinblick auf die Vogelgrippe unbedenklich. Die normalen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten und Eiern sind aber immer einzuhalten (insbesondere ausreichende Kühlung bei maximal 4 Grad Celsius, Einhaltung des Verbrauchsdatums, Auftauen im Kühlschrank, Entsorgung der Verpackung, gründliche Reinigung von Küchenoberflächen, Geschirr, Besteck, gründliches Waschen der Hände, ausreichendes Garen bei mindestens 70 Grad Celsius).
  • Alle Geflügelhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg anzuzeigen. Ein entsprechender Vordruck für diese Anzeige ist auch auf der Homepage des Landratsamtes zu finden (unter www.landkreis-wug.de/gefluegelpest) bzw. kann beim Veterinäramt telefonisch angefordert werden (Tel. 09141/902-272). Das Friedrich-Loeffler-Institut hat hinsichtlich der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen ein aktuelles Merkblatt herausgegeben, das ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes zum Download bereitgestellt ist.

Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de bereit.