Topf auf Herdplatte fing Feuer

Am Sonntag, 04.12.2016, gegen 09.20 Uhr, musste die Feuerwehr zu einem Brand in Geislohe ausrücken. Eine Frau hatte einen Topf zum Erhitzen auf den Herd gestellt und dann den Raum verlassen. Das Kochgut erhitzte sich so stark, dass es Feuer fing. Durch den Brand wurde die Kücheneinrichtung erheblich beschädigt, so dass ein Schaden von ca. 10 000 EURO entstand, bei dem Brandereignis wurde niemand verletzt.

Der Brand konnte von der Geisloher Wehr mit Hilfe einse Feuerlöschers rasch gelöscht werden. Eingesetzt waren auch die Feuerehren aus Suffersheim und Pappenheim. Mit schwerem Atemschutz und dem Einsatz der Wärmebildkamera konnten die Aufräumungs- und Nachlöscharbeiten zügig durchgeführt werden. Zum Einsatz kam auch ein Hochdrucklüfter mit dem die Brandstelle schnell rauchfrei gemacht werden konnte.

Besonders beeindruckt zeigten sich die die Einsatzkräfte von der Geisloher Dorfbevölkerung, die ihnen heiße Getränke anbot. Dafür hat sich die Geisloher Wehr auf Ihrer Facebookseite herzliche bedankt.




Projektfonds Pappenheim – eine Gelegenheit für alle

Alle Bürger und Gewerbetreibenden der Stadt Pappenheim können sich sofort aktiv an der Innenstadtentwicklung beteiligen. Dies ist mit einem eigenen Projekt oder auch mit finanzieller Unterstützung möglich. Die Vorreiterrolle hat jetzt die Werbegemeinschaft Pappenheim mit einem Baustellenplakat übernommen.

In der Stadtratssitzung am 24. 11. 2014 wurde der „Projektfonds Pappenheim“ über eine Gesamthöhe von jährlich 10.000 Euro einstimmig beschlossen. Vorgesehen ist, dass die Hälfte dieses Betrages von Gewerbetreibenden oder auch von Privatpersonen in den Fonds eingebracht wird. Die andere Hälfte bestreitet die Stadt Pappenheim mit 2.000 Euro und 3.000 Euro kommen aus staatlichen Fördergeldern der Städtebauförderung. Verwalter werden die Finanzmittel von der Bayerngrund GmbH.

Ziel  des Projektfonds ist es „privates Engagement und private Finanzressourcen zu aktivieren“. Damit soll eine strukturelle Verbesserung des Projektgebietes und das private Engagement gefördert werden.

Als mögliche Maßnahmen stehen nach den Förderrichtlinien Maßnahmen für Begrünung, Mobiliar und Beleuchtung genauso im Raum wie Werbematerial und Informationsveranstaltungen.

Über vorgeschlagene Projekte und die Mittelvergabe entscheidet eine Lenkungsgruppe die aus Bürgermeister, Stadtkämmerer, und je einem Vertreter von Werbegemeinschaft und Touristikverein zusammengesetzt ist.

Aus Sicht der Stadt Pappenheim wurde mit dem Projektfonds Pappenheim für jeden einzelnen Bürger die Möglichkeit geschaffen zur Steigerung der Attraktivität in Pappenheim beizutragen. In einer Verlautbarung heißt es: „Die Stadt und die Gewerbetreibenden können diese große Aufgabe nicht alleine schultern, daher starten wir diesen Aufruf an alle, die hier leben und sich für den Ort engagieren möchten“.

Als erste Maßnahme dieses neu geschaffenen „Projektfonds Pappenheim“ ist jetzt von der Werbegemeinschaft Pappenheim der SEK-Baustellenzaun vorgestellt worden. „Wir Pappenheimer bauen für Sie – Die Geschäfte bleiben für Sie erreichbar“ heißt es auf dem großformatigen Plakat, das an der Innenstadtbaustelle aufgestellt ist.

„Ich hoffe, dass sich die Pappenheimer finanziell an dem Projektfond beteiligen“, sagt Karin Spanagel, die Vorsitzende der Werbegemeinschaft Pappenheim. Denn die Projektsumme ist von der Einzahlung durch Privat- und Geschäftsleute abhängig. Gelder der Stadt Pappenheim und die Städtebauförderung fließen nämlich nur in gleicher Höhe, in der Privat- und Geschäftsleute in Vorleistung gehen.




Ein ganzes Buch über den Landkreis

(LRA)  Landrat Gerhard Wägemann sowie der Herausgeber und Verleger Dr. Johann Schrenk haben am vergangenen Freitag, den 25.11.2016, das neu erschienene Landkreisbuch mit dem Titel „Altmühlfranken – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen“ im Foyer des Landratsamtes erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

In insgesamt 10 Kapiteln werden zum einen geologische, geschichtliche, religiöse sowie kulturelle Schätze und Reichtümer der Region festgehalten. Zum anderen werden in dem vorliegenden Landkreisbuch die Herausforderungen der Gegenwart und die Zukunftsthemen unseres Landkreises aufgegriffen. Mit den Schwerpunktbereichen Wirtschaftsförderung, Bildung, Demographie, Familie, Natur und Umwelt, Tourismus und Freizeit sowie Soziales und Senioren werden dabei auch interessante Informationen zun den wichtigsten Handlungsfeldern im Bereich der Regionalentwicklung geliefert.

Das 408-seitige Werk beeindruckt nicht nur mit seiner Themenvielfalt, sondern auch mit seinen reichbebilderten Informationen, Kartendarstellungen und Illustrationen. Viele Fotoaufnahmen aus aktueller Zeit rücken hier die Besonderheiten, die Einmaligkeit und Liebenswürdigkeit Altmühlfrankens für den Betrachter ins rechte Licht.

Der Herausgeber und Verleger des Landkreisbuches Dr. Johann Schrenk hat zusammen mit weiteren Autoren und Mitwirkenden ein qualitativ hochwertiges Werk für und über den gesamten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geschaffen, wofür sich Landrat Wägemann im Rahmen des Empfangs zur Buchvorstellung ausdrücklich bedankte.

Ergänzend zum Buch hat der Landkreis noch einen aktuellen Informationsflyer mit den wichtigsten Kennzahlen zum Landkreis, den Besonderheiten der Region sowie den Schwerpunktbereichen der Regionalentwicklung herausgegeben, der auch von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden kann.

„Die hier lebenden Menschen können sich mit diesem Buch über ihren Wohnort, aber auch insgesamt über ihre Heimatregion umfassend informieren. Es ist identitätsstiftend und fasst sämtliche Einmaligkeiten und Reichtümer der Region Altmühlfranken zusammen.“, freut sich Landrat Gerhard Wägemann beim Empfang im Foyer des hiesigen Landratsamtes.

Das Landkreisbuch eignet sich besonders als Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk und ist in den örtlichen Buchhandlungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Preis von 45,00 Euro erhältlich.

Foto: Landratsamt




Anzeige wegen Hundegebells

Am späten Donnerstagabend, gegen 23:00 Uhr gerieten in Langenaltheim zwei Nachbarn in einen heftigen Streit. Auslöser des Streites war der Hund eines 57-jährigen Langenaltheimers. Dieser bellte offenbar so nachhaltig, dass der 54-jährige Nachbar den Hundehalter zur Rede stellte und nicht nur das, er drohte auch damit, den Hund und den Hundehalter umzubringen, wenn das Gebell nicht aufhört. Der Hundehalter erstattete Anzeige.




MdL Westphal will weiterhin den Schutz der stillen Tage

„Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht den ausnahmslosen Schutz des Karfreitags in Bayern als stiller

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal

Tag als grundgesetzwidrig angesehen hat. Unter Berücksichtigung des Urteils werden wir aber auch weiterhin dem Schutz der stillen Tage Vorrang einräumen, der Charakter dieser Tage muss auch zukünftig gewahrt bleiben“, so der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Bis auf den Tag der Deutschen Einheit sind alle Feiertage in Deutschland durch den Landesgesetzgeber geregelt worden. Besonderen Schutz genießen dabei die stillen Tage, wie etwa Allerheiligen oder der Karfreitag. An derartigen „stillen Tagen“ sind entsprechend dem bayerischen Feiertagsgesetz öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, wenn der ernste Charakter dieser Tage nicht gewahrt bleibt.

In besonderer Weise ist der Karfreitag in Bayern geschützt, da hier darüber hinaus auch Sportveranstaltungen und „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten sind.

Dieses Verbot an Karfreitag sieht dabei bislang keine Ausnahmen vor. An den übrigen stillen Tagen sind dagegen Ausnahmegenehmigungen aus wichtigen Gründen möglich. Genau dieser ausnahmslose Schutz des Karfreitags wurde aber nun seitens des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des bayerischen Feiertagsgesetzes geändert werden muss.

„Aus der Entscheidung ergibt sich aber auch“, so Westphal, „dass der Karfreitag als stiller Tag hohe Bedeutung genießt. Aufgrund dessen gilt auch zukünftig die Maßgabe, den Charakter des Karfreitags und der übrigen stillen Tage beizubehalten und nicht in ihrem Kern anzutasten. Dieser hohe christliche Feiertag hat für uns als Christen besondere Bedeutung, was auch herausgestellt werden muss. Dies ist auch zukünftig möglich und notwendig, da seitens des Bundesverfassungsgerichts lediglich festgestellt worden ist, dass es unverhältnismäßig ist, jede Befreiungsmöglichkeit und Ausnahme von dem Verbot von Tanz und Musikveranstaltungen von vorneherein auszuschließen.“

Westphal weiter: „Eine Gesetzesänderung muss daher umfassend abgewogen werden. Es muss sichergestellt sein, dass Ausnahmefälle auch zukünftig sorgfältig geprüft, einschränkend gehandhabt und nur erteilt werden, wenn alle maßgeblichen Umstände sorgsam in Erwägung gezogen wurden.“




Eine halbe Million Bedarfszuweisung

(LRA) Landrat Gerhard Wägemann konnte am Montag, den 28. November 2016, vom bayerischen Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder den Bescheid über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen entgegen nehmen. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhält vom Freistaat Bayern insgesamt 500.000 Euro. Die Übergabe erfolgte in Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, am Dienstsitz in Nürnberg.

„Wir sind sehr froh und dankbar über diese finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern und geben diese unter anderem an die Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter, indem wir die Kreisumlage im Jahr 2017 günstiger gestalten.“, so Landrat Gerhard Wägemann.

Mit den Bedarfszuweisungen können außergewöhnliche Belastungen von Gemeinden und Landkreisen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Finanzausgleichs nicht erfasst sind. Regionen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder Strukturschwierigkeiten profitieren insbesondere von diesen Mitteln.

Maßgebende Kriterien für die Vergabe sind unter anderem die Umlagekraft, eine niedrige freie Finanzspanne sowie ein deutlich überproportionaler Einwohnerrückgang, die Entwicklung des Kreisumlagesatzes und besondere Entwicklungen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken.

Ingesamt erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 175 strukturschwache Kommunen im ländlichen Raum 145 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, davon gehen 8 Millionen Euro nach Mittelfranken.