Konzert mit QUADRO NUEVO in Pappenheim

Nach dem erfolgreichen Konzert im Jahr 2008 ist es dem Kunst- und Kulturverein Pappenheim erneut gelungen, dieses preisgekrönte Ensemble QUADRO NUEVO für ein Konzert in Pappenheim zu gewinnen. Am Samstag, 24. Januar 2015, 19:00 Uhr gastiert die preisgekrönte Musikgruppe QUADRO NUEVO im Hotel Krone, Saal, Marktplatz Pappenheim.

Eine Eintrittskarte für dieses zauberhafte Konzert wäre das ideale Weihnachtsgeschenk! So meinen die Veranstalter. Diese können in der Touristinformation Pappenheim erworben werden. 

Quadro Nuevo ist die europäische Antwort auf den Argentinischen Tango.
Arabesken, Balkan-Swing, Balladen, waghalsige Improvisationen, Melodien aus dem alten Europa und mediterrane Leichtigkeit verdichten sich zu märchenhaften Klangfabeln.
Diese erzählen vom Vagabundenleben, den Erfahrungen und Begegnungen auf der großen Reise des Lebens, den kleinen Zufällen und den großen Momenten, von Zartheit und wildem Temperament, immer getrieben zwischen östlichen und westlichen Winden, zwischen verzehrender Sehnsucht und genussvoller Erfüllung – zwischen dem Bitteren und dem Süßen.

Quadro Nuevo tourt seit 1996 durch die Länder der Welt und gab über 3000 Konzerte. Immer unterwegs hat das Instrumental-Quartett abseits der gängigen Genre-Schubladen eine ganz eigene Sprache der Tonpoesie entwickelt. Sie ist geprägt von der leidenschaftlichen Liebe zum Instrument und von größter Spielfreude. Das Geheimnis ist Hingabe: Selten hat man erlebt, dass Musik mit so viel Spannung, Verve und Einfühlungsvermögen in fremde Kulturen dargeboten wird.

Die CDs von Quadro Nuevo erhielten den Deutschen Jazz Award, kletterten in die Top Ten der Jazz- und Weltmusik-Charts und wurden in Paris mit dem Europäischen Phonopreis Impala ausgezeichnet.

In den Jahren 2010 und 2011 erhielt Quadro Nuevo jeweils den ECHO Jazz als bester Live Act und wurde so mit dem höchsten Deutschen Musikpreis von der Deutschen Phono-Akademie geehrt.

Mulo Francel: Saxophone, Klarinetten
D.D. Lowka: Kontrabass, Perkussion
Andreas Hinterseher: Akkordeon, Vibrandoneon, Bandoneon
Evelyn Huber: Harfe, Salterio

Veranstalter: Kunst- und Kulturverein Pappenheim
mit Unterstützung des Europäischen Hauses Pappenheim, des Zonta-Clubs Fränkisches Seenland und des Touristik Vereins Pappenheim e.V.

 [Unseren Artikel vom Quadro Nuevo des Jahre 2008 in Pappenheim finden Sie hier … ]




Stadt Pappenheim informiert über die getrennte Abwassergebühr

Zu einer Informationsveranstaltung, am Dienstag, 02. Dezember um 19:00 Uhr lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger aus Pappenheim und den Ortsteilen in das evangelische Bildungs- und Tagungszentrum (EBZ) ein. Dort findet die Veranstaltung im Helbich-Saal statt.

Bei diesem Infoabend wird die Neuberechnung der Abwassergebühr nach Schmutz- und Niederschlagwasser in allen Details erklärt.

Es gibt Erläuterungen zum Verfahren der Flächenermittlung, Antragsmöglichkeiten und praktische Berechnungsbeispiele.

[Bisher bekannte Grundsätze der gesplitteten Abwassergebühr
lesen Sie in unserem Artikel hier …]




Öffentlichen Sitzung des SEK-U-Rates

Am Mittwoch, 03. Dezember um 17:00 Uhr findet im Bürgersaal der Stadt Pappenheim (vormals Haus des Gastes) eine öffentliche Sitzung des SEK-Umsetzungsrates statt bei der neben Informationen zur Innenstadtsanierung auch Anfragen und Aussprache auf der Tagesordnung stehen.

 
Zur öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzung-Rates lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger ein,  am Mittwoch, 03.12.2014 um 17:00 Uhr Bürger-Saal der Stadt Pappenheim, Stadtvogteigasse 1, (Dachgeschoß, Aufzug vorhanden)

Tagesordnung:

1. Informationen zum SEK-Stand / zur Innenstadt-Sanierung ::
Bericht Bgm. U. Sinn und Treuhänder J. Schwarz

2. Anfragen und Aussprache

 




Siegesserie der SFB-Frauen ist gerissen

(SFB-Frauenredaktion) Aufgrund einer schlechten Chancenverwertung in der ersten und einem starken Gegner in der zweiten Halbzeit kamen die SF Bieswang nicht über ein mageres 0:0 gegen das Schlusslicht FV Obereichstätt II hinaus. Die Sportfreunde bleiben trotzdem auf dem zweiten Tabellenplatz der Frauenfußball-Kreisliga.

Bieswang war von Beginn an klar überlegen, doch die Verwertung der Chancen ließ zu wünschen übrig. Die besten Möglichkeiten hatten Hanna Schmidt, Anna-Lena Gruber und Lena Schmidt, die aber kein Kapital daraus schlagen konnten. Die Bieswanger Abwehr hatte die Obereichstätterinnen gut im Griff und ließ kei­ne Torgelegenheiten zu.In der zweiten Hälfte lenkte die FV-Torfrau einen gut getretenen Freistoß von Lena Schmidt mit den Fingerspitzen gerade noch um den Pfosten, und wenig später ging ein Flachschuss der SF-Spielführerin knapp am Tor vorbei. Kurz vor Abpfiff hatte Obereichstätt seine einzige Chance, doch Bieswangs Keeperin Theresa Kollmann konnte den Ball zur Ecke klären. Am kommenden Sonntag bestreiten die Bieswangerinnen ihr letztes Hinrundenspiel um 14.00 Uhr zu Hause gegen den SV Heuberg.

SF Bieswang:
Theresa Kollmann, Marisa Haub, Tamara Kastenhuber, Jennifer Jakob, Julia Jakob, Trixi Raab, Sabine Stettinger, Lena Schmidt, Hanna Schmidt, Anna-Lena Gruber, Lina Grimm, Miriam Glöckel, Laura Käfferlein.




30 Megabit für alle?

Die von der Stadt beauftragte Firma IK-T aus Regensburg hat nun eine Update-Planung für die Internetversorgung im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms vorgestellt. Dabei wurden Wege aufgezeigt, wonach es technisch möglich ist, alle Anwesen in allen Ortsteilen in das Fördergebiet mit einer garantierten 30 Megabitversorgung aufzunehmen. Über die Kosten dieser Erweiterungen wurde dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet.

141120-breitband-odorfSchon im Jahre 2013 wurden im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern, in Pappenheim fast alle Ortsteile außer Kernstadt, Zimmern und Wohngebiete Bieswang in ein Kumulationsgebiet aufgenommen, das im Rahmen des Staatlichen Förderprogramms mit einer Internet-Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde ausgestattet werden soll. Als Mangel an dieser ursprünglichen Planung wurde im Stadtrat beklagt, dass beispielsweise die Mehrzahl der Osterdorfer Haushalte (130 von 255) und einer der beiden großen Gewerbebetriebe in Göhren nicht im Fördergebiet liegen.

Technische Wege dieses Manko zu beseitigen wurden zwar bei der ursprünglichen Planung schon aufgezeigt, aber wegen der hohen Kosten nur zögerlich bis gar nicht verfolgt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.02.2014 hatte es Stadtrat Walter Otters als untragbar bezeichnet, dass 63 % der Osterdorfer Haushalte von schnellem DSL ausgeschlossen sind. Otters forderte damals, die Planungen nach den damals neu aufgelegten Förderrichtlinien erneut anzupacken.

140216_breiband_goehrenMit der Planung einer schnellen Internetversorgung wurde daraufhin die Planungsfirma IK-T aus Regensburg beauftragt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 16. Oktober wurden von diesem Planungsbüro im Grunde die gleichen Grenzen des Fördergebietes vorgestellt, die auch in der vorherigen Planung aus 2013 schon Bestand hatten. Nach unseren Informationen zeigte man sich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung mit dem Ergebnis der vorgelegten Planung in der weitgehend bereits bekannten Fakten dargestellt wurden nicht zufrieden und forderte eine Planung bei der alle Anwesen aller Pappenheimer Orte in das Fördergebiet mit der 30 Megabit-Versorgung aufgenommen werden.

Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates am 13. November 2014 stellt die Fachfirma aus Regensburg nun eine Updateplanung vor, wonach in allen Ortsteilen alle Anwesen mit einer 30 Megabit-Geschwindigkeit versorgt werden können. Stadtrat Walter Otters (FW) ist es zu verdanken, dass die bei der Sitzung anwesenden Zuhörer wenigsten den Technischen Teil dieser Neuplanung mitbekommen haben. Denn zu Sitzungsbeginn wurde verkündet, dass das Thema Breitbandausbau wegen beinhalteter Kostenkomponente komplett in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verlagert werden soll. Stadtrat Otters allerdings hat beantragt, wenigsten die technischen Neuerungen in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Über die Kosten könne man dann im nichtöffentlichen Sitzungsteil reden.

So stellte Karl Manstorfer Firmenchef der IK-T die Updateplanung der ursprünglichen Planung gegenüber.

Nach dieser Neuplanung wären in Osterdorf auch für die 130 Anwesen die 30 Megabit-Versorgung gewährleistet, die vorher nicht im Fördergebiet lagen. Und auch in Göhren sind jetzt die 44 Anwesen, die ursprünglich außerhalb des 30 Megabit-Bereiches lagen, innerhalb des Fördergebietes. In Geislohe wurden 17 und in Neudorf 9 Anwesen neu in das Fördergebiet integriert.

Für die Umsetzung dieser Neuplanung sind für Göhren ein und für Osterdorf zwei zusätzliche Kabelverzweiger erforderlich, während man in Geislohe und Neudorf mit einem Kabelaustausch zurechtkommt. Soweit uns bekannt wurde in der nichtöffentlichen Sitzung noch keine Entscheidung getroffen. Über die Zusatzkosten, die für die neue Planung entstehen ist uns noch nichts bekannt.




SAB abschaffen – geht das so einfach?

Ein Beitrag von Stadträtin Anette Pappler
Die bayrische Staatsregierung hat im Kommunalabgabengesetz den Städten und Gemeinden auferlegt, eine Straßenausbaubeitragsatzung zu erlassen (gem. Art. 5 Abs.1 Satz 3). Gemeinden sind demnach grundsätzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Dieses Gesetz gilt seit 1974!

Immer wieder erleben wir in den vergangenen Wochen, dass Forderungen an den Stadtrat gestellt werden, die SAB abzuschaffen. Diese Forderungen sind rechtlich m.E. nicht haltbar. Ich halte es daher für unlauter, wenn Bürgerinnen und Bürgern in Pappenheim vorgemacht wird, es läge nur am Wollen des Bürgermeisters und des Stadtrates. Diesen Handlungsspielraum hat der Pappenheimer Stadtrat gar nicht.

Die Abschaffung oder Aussetzung der SAB würde sich nämlich nicht nur auf die Förderung eines einzelnen Projektes beziehen, wie in unserem Fall die Sanierung der Deisingerstraße. Im Gegenteil: es wäre mit unmittelbar nachteiligen Auswirkungen bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich verbunden sein, wie eine schriftliche Anfrage der MdL Inge Aures, SPD vom Oktober 2013 an die bayrische Staatsregierung ergab (Drucksache 17/126).

Die Stadt Pappenheim müsste dann in künftigen Haushaltsjahren auf  Bedarfszuweisungen verzichten! Denn die Stadt Pappenheim müsste bei den Bedarfszuweisungen nachweisen, alle ihr zur Verfügung Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Das hätten wir bei einer Aussetzung oder Abschaffung der SAB nicht.

Damit hängen wir vom Ermessensspielraum der Rechtsaufsichtsbehörde ab, die den Haushalt entsprechend würdigen muss. In unserem Fall ist das das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Nachdem in der letzten Zeit vom Landratsamt von anderen Kommunen des Landkreises der Erlass einer SAB deutlich gefordert wird, ist klar, wo die Reise hingeht.

Im Übrigen geht die Staatsregierung davon aus, dass die Erneuerung im Rahmen einer Straßenausbaumaßnahme einen Vorteil für die Eigentümer darstellt, den die Eigentümer ohne besondere Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit hätten. Deshalb sei eine Finanzierung über Steuern und ggf. eine Erhöhung der Steuern nicht gerechter als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

Oftmals wird auch damit argumentiert, dass gerade auch größere Kommunen in Bayern in SAB aufheben, was jeder Grundlage entbehrt. Das bekannteste Beispiel: Die Stadt München hat – entgegen der weit verbreiteten Meinung – dazu noch keinen Beschluss gefasst.

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass innerhalb von Bayern von Seiten der Staatsregierung mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, da es durchaus finanzstarke Kommunen gibt, die bisher keine SAB erlassen haben. Das Kommunalabgabengesetz wird also nicht mit aller Macht in den Kommunen umgesetzt.

Anette Pappler,
im Namen der SPD-Stadtratsfraktion




Die gesplittete Abwassergebühr

Das Abwassersplitting ist derzeit für alle Hausbesitzer in Pappenheim und den Ortsteilen ein wichtiges Thema. In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates wurde das System und das praktische Vorgehen von Amtsleiter Eberle erklärt. Bürger-Informationsbüro wird im Dezember eingerichtet.

Die neue Abrechnung der Abwassergebühren, die ja bekanntlich für Anschlussteilnehmer im Pappenheimer Gemeindegebiet harmonisiert wurden, bringen schon in allernächster Zukunft Änderungen für alle Haus- und Grundstückseigentümer mit sich.

Gesplittet – was ist das?
Die Erhebung der Abwassergebühren war bisher eine einfache Sache. Denn bei der Berechnung wurde die verbrauchte Trinkwassermenge, die mit der Wasseruhr gemessen wird, zugrundegelegt. Aus rechtlichen Gründen wird nun ein neuer Modus für die Berechnung der Einleitungsgebühren erforderlich.

wasseruhrGleich bleibt zunächst, dass die nach Wasseruhr verbrauchte Trinkwassermenge auch als Einleitungsmenge zur Berechnung herangezogen wird.

Neu allerdings ist, dass auch die Wassermenge, die über Dach- oder Pflasterflächen in den Kanal fließen, zur Berechnung der Abwassermenge herangezogen werden. Allerdings ist es hier so, dass nur die Flächen in Ansatz kommen, von denen auch tatsächlich Wasser in den Kanal gelangt. Flächen, deren Oberflächenwasser nicht in den Kanal eingeleitet werden, kommen nicht zum Ansatz.

Die Beweispflicht liegt hier beim Grundstückseigentümer, der nachweisen muss, dass das Oberflächenwasser tatsächlich auf dem Grundstück versickert.

Ein spezieller Fall, so erklärte Amtsleiter Eberle, sind die Dachflächen, für die grundsätzlich ein Anschlusszwang an den Kanal besteht. Allerdings sieht er hier die Möglichkeit, dass auf Antrag eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann.

Das praktische Vorgehen
In den nächsten Wochen sind im Rathaus abendliche Bürgersprechstunden geplant, bei denen die Bürger die Berechnung der Abwassergebühren mit dem Sachbearbeiter besprechen können. Dabei ist es möglich, die Entwässerung der einzelnen Nebengebäude und versiegelten Flächen zu besprechen.wasser-01

Grundlage für die Berechnung der Flächen von Dächern und Versiegelungsflächen ist das Luftbild aus dem Bayernatlas, der übrigens jedermann online zur Verfügung steht. So können Sie die relevanten Flächen von Dächern und versiegelten Böden überschlägig selbst vermessen und berechnen.

Im Dezember wird ein Bürger-Informationsbüro eingerichtet, in dem die Anschlussteilnehme die Berechnungsgrundlage für Ihr Grundstück abgleichen können..

Sobald die Termine für die Öffungszeiten der Infoeinrichtung bekannt sind, werden wir wieder berichten.

[Im Bayernatlas finden Sis die Stadt Pappenheim hier … ]




Neuer BOKI für den Bauhof

Die Stadt Pappenheim schafft für den Bauhof ein neues Fahrzeug an. Dabei handelt es sich um das Merzweckfahrzeug, das für Sommer- und Winterarbeiten eingesetzt werden kann.

Das Multifunktionsfahrzeug des städtischen Bauhofs ist in die Jahre gekommen und nach den Feststellungen der Fachleute würden die Reparaturkosten der vorhandenen Schäden den Zeitwert des Fahrzeuges deutlich übersteigen. Deshalb hat sich der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. September dafür ausgesprochen ein neues Fahrzeug zu beschaffen.

Zur Entscheidung über die Neuanschaffung hab sich der Bau- und Bauhofausschuss, die Fahrer des Mehrzweckfahrzeuges und einige interessierte Stadträte von den Anbietern im Freibad in Zimmern und in Göhren Geräte vorführen lassen.

Entschieden wurde, dass das neue Mehrzweckfahrzeug auch wieder ein BOKI sein wird. Bei der Entscheidung floss auch die Meinung der Bauhofmitarbeiter ein, die das neue Fahrzeug für bedienerfreundlicher und geräumiger eingestuft haben. Vorteil der Anschaffung ist, so Stadtrat und Bauhofreferent Karl Satzinger, dass alle vorhandenen Geräte wie Schneeräumschild, Mähwerk und Absaugcontainer an dem neuen Fahrzeug weiterhin verwendet werden können.




Applaus für den Staatspreis 2014

Zusammen mit 27 Kommunen, die Landkreisweit bei der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) zusammenarbeiten, ist die Stadt Pappenheim mit dem Staatspreis 2014 ausgezeichnet worden. Bürgermeister Uwe Sinn präsentierte die Urkunde bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung und erhielt dafür fraktionsübergreifenden Applaus.

141117_staatspreis03Die Urkunde war noch ganz frisch, denn erst am Nachmittag vor der Stadtratssitzung hatte Bürgermeister Sinn die Urkunde von Helmut Brunner, dem Bayerischen Staatsminister für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in der Münchner Residenz entgegengenommen.

Die Urkunde ist namens der Bayerischen Staatsregierung ausgestellt und lobt die hervorragenden Leistungen zum Gestaltung der demografischen Entwicklung und Stärkung der gemeinsamen Entwicklung der 28 zusammengeschlossenen Kommunen. Diese Urkunde erhielten auch die Große Kreisstadt Weißenburg und zusammen mit Pappenheim die südlichen Landkreisgemeinden Langenaltheim, Solnhofen und Treuchtlingen.

Mit dem Staatspreis wurden Gemeinden ausgezeichnet die zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit sind und mit Hilfe des ILEK die Zukunft ihrer Heimat stärken. Dabei wurden für Pappenheim die Dorferneuerungen in Bieswang und Ochsenhart sowie in Osterdorf bewertet. Auch bei Bau des Dekanats in Pappenheim wurden über ILEK hohe Fördermittel ausgeschüttet.




Notar Pulyer erklärt neues Erbrecht

Die EU regelt nicht nur, wie das Vererben über Landesgrenzen abläuft, sondern hat auch Auswirkungen auf die nationalen Erbrechtsbestimmungen. Dies wird am Montag, den 24. November, um 19 Uhr, Thema im Europäischen Haus Pappenheim (EHP) sein.

141116_erben-02Nach einem kurzen Einblick durch EHP-Leiter Joachim Grzega in Erb-Prinzipien in verschiedenen Ecken Europas hält Notar Boris Pulyer einen Vortrag mit Fragemöglichkeiten: “Erben und Vererben in Europa und Deutschland – Was ändert sich durch die EU-Erbrechtsverordnung?” Laut Pulyer ist vielen noch unbekannt, dass das EU-Recht die Erbfolge teilweise anders regeln wird, als das bisher nach deutschen Recht der Fall war. Pulyer wuchs in der Nähe von Aschaffenburg auf und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen zog er nach München und forschte zunächst als Stipendiat am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, bevor er im August 2010 in den Notardienst eintrat. Während seiner Zeit als Notarassessor arbeitete er zusammen mit Notaren in Fürstenfeldbruck und München sowie an der Landesnotarkammer Bayern. Er engagierte sich außerdem in der gesellschaftsrechtlichen Ausbildung der Rechtsreferendare. Bereits zum Oktober 2013 hatte Pulyer die Notarstelle in Pappenheim als sogenannter Notariatsverwalter übernommen.

Der Eintritt zur Veranstaltung im EHP ist frei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.




Burgfreunde bestehen weiter

Für die Gesellschaft der Freunde der Burg Pappenheim wurde jetzt bei einer Jahreshauptversammlung der Fortbestand gesichert. Nachdem Klaus Modl vereinsinterne Zwistigkeiten mit dem Eigentümer der Burg beigelegt und die Vereinsfinanzen in Ordnung gebracht hatte, konnte er an Claus Dietz einen Verein mit geordneten Verhältnissen und einem stattlichen Vereinsguthaben übergeben.

Große Verdienste erworben
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Wegen seiner großen Verdienste um die Burg Pappenheim wurde Klaus Modl im Februar 2012 vom bayerischen Ministerpräsidenten das Ehrenzeichen für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Männern und Frauen verliehen. Die Auszeichnung nahm Klaus Modl damals bei einer Feierstunde aus der Hand von Landrat Gerhard Wägemann entgegen.

In unserem damaligen Beitrag heißt es dazu:

„Unter seiner Federführung wurde die Renovierung der geschichtsträchtigen Pappenheimer Burg weiter verwirklicht“, heißt es in der Laudatio. Dabei ist sein Engagement weit über die organisatorischen Leistungen hinausgegangen. Klaus Modl habe selbst den Blaumann angezogen und mit Hand angelegt. Er hat seine Maschinen und sein Kapital bei der Burgsanierung eingesetzt. Die Baumaßnahmen unter der Leitung von Klaus Modl können gar nicht alle aufgezählt werden. Sie reichen von der Entbuschung des Burgturmes über die Sanierung des Burggrabens, Stabilisierung des Palas bis hin zur spektakulären Ausgrabung des Burgbrunnens. In monatelanger Arbeit wurde dabei mit einem selbst entworfenen Lastenaufzug  der Grund des Brunnens von 34 m bis zum Grundwasserspiegel auf 56 m Tiefe ausgegraben.

[Den gesamten Beitrag finden Sie hier … ]

Die Auflösung des 92 Mitglieder zählenden Vereins war immer wieder im Gespräch und stand unmittelbar ins Haus. So erklärte Klaus Modl sichtlich bewegt in seiner letzten Jahreshauptversammlung in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender der Gesellschaft der Freunde der Burg Pappenheim. Aber nachdem er von verschiedenen Seiten ermuntert wurde, sich um den Fortbestand des Vereins zu bemühen, ging Klaus Modl auf die Suche nach einer möglichen Vorstandschaft. Alle die er bei dieser Suche gefunden hatte, wurden letztlich von den 22 anwesenden Vereinsmitgliedern einstimmig in ihre Ämter gewählt.

Zur Übernahme des Amtes des Ersten Vereinsvorsitzenden hatte sich im Vorfeld der Versammlung Claus Dietz bereit erklärt, dessen Vater den Verein in den 1960iger Jahren gegründet hatte. Modl selbst bleibt mit seinem reichen Erfahrungsschatz dem Verein als 2. Vorsitzender weiterhin erhalten. Für die Verwaltung der Finanzen wurde die Leiterin der Sparkassenfiliale Pappenheim Julia Weißlein als Schatzmeisterin gewählt. In seinem Amt bestätigt wurde der langjährige Schriftführer Rolf Kießlinger. Ebenso einstimmig wurden Hartmut Hildebrand, Frieder Hüttinger und Jochen Radegast als Beisitzer berufen. Sogenannte geborene Mitglieder der Vorstandschaft sind Graf von und zu Egloffstein als Eigentümer und Bürgermeister Uwe Sinn als Vertreter der Stadt Pappenheim.

Mit dem Hinweis auf einen Zeitungsartikel vom 15.05.1964 begann der neue Vorsitzende Claus Dietz seine Antrittsrede, worin er an die anfänglichen Arbeiten des Burgenvereins erinnerte. Diese bestanden damals darin den Schutt in und um die Burgruine zu entfernen. Auf dem Zeitungsbild von damals sind Gräfin Ursula zu Pappenheim, der Vereinsgründer Lothar Dietz, Peter Radegast, Dr. Wilhelm Kraft und der heutige Ehrenbürger Hans Navratil beim Schaufeln der Schuttmassen zu sehen. Claus Dietz verwies auf die guten Verbindungen der gräflichen Familie zu seiner eigenen und erkannte darin eine gute Voraussetzung für ein gedeihliches Wirken zum Wohle der Pappenheimer Burg. Bei seinem Amtsvorgänger bedankte sich Dietz mit einem „Burgfeuer“ das er aber nicht zum Anzünden der Burg verwendet wissen wolle.

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Schnelle Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule

Ein mangelhafter Brandschutz wurde im Pappenheimer Grundschulhaus nun auch von der Aufsichtsbehörde festgestellt. Für Sofortmaßnahmen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes werden enge zeitliche Grenzen gesetzt. Bei der Stadtratssitzung erhebt CSU Fraktionschef Gallus schwere Vorwürfe wegen Zeitverzugs. Architekt Jochen Radegast erläutert die Sofortmaßnahmen und das mögliche Brandschutzkonzept, das nach vorsichtigen Schätzungen etwa 300.000 Euro kosten wird.

Schlechte Nachrichten
141115_schule-brandsch-03„Ich habe Ihnen heute schlechte Nachrichten für die Pappenheimer Schule zu übermitteln“. So begann Jochen Radegast seine Ausführungen, die sich mit dem Brandschutz im Pappenheimer Grundschulhaus beschäftigten. Im Grunde geht es darum, dass für das in dem vor 60 Jahren gebauten und 1955 eingeweihten Pappenheimer Grundschulhaus die Situation der Rettungswege nach heutigem Maßstab völlig unzureichend ist. Statt zwei vorgeschriebener Rettungswege gibt es nur einen und dieser ist aus brandtechnischer Sicht im Brandfall voraussichtlich nicht nutzbar. Zusätzlich erschwert wird die Situation, weil im unteren Bereich der 2004 eingebauten Fenster Querriegel eingebaut wurden (sieh Foto). Wie Stadtrat Obernöder (CSU) anmerkte, sei dies damals zur Absturzsicherung notwendig gewesen. In Brandschutztechnischer Hinsicht tut sich aber jetzt das Problem auf, dass bei allen Klassenzimmerfenstern die für einen Fluchtweg erforderliche Brüstungshöhe um 30 cm überschritten ist.

141115_schule-brandsch-04Der Stein rollt
Den Stein ins Rollen gebracht hat der Elternbeirat der Grundschule Pappenheim-Solnhofen, der sich in einem Schreiben an das Landratsamt gewandt hat. Schon fünf Tage nach Eingang des Schreibens gab es im Grundschulhaus am Helmut – Gollwitzer –Weg eine Brandschutzbegehung und eine gute Woche später forderte das Landratsamt die Stadt Pappenheim auf, bis Mitte Dezember ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Nach den Worten von Architekt Radegast ist schon bis zum nächsten Montag, nämlich dem 17.11. ein zweiter Rettungsweg zu schaffen, über den im Brandfall die Klassenzimmer verlassen werden können, wenn dies durch das vorhandene Treppenhaus nicht mehr möglich sein sollte.

Im Klartext bedeutet das nach den Ausführungen Radegasts, dass am Montagmorgen an den Außenwänden der Schule an vier Stellen Türme mit Treppengerüsten aufgestellt werden müssten. Allerdings stellte Radegast nach einem Gespräch mit dem Kreisbaumeister in Aussicht, dass eventuell eine Terminverschiebung bis in die Weihnachtsferien erreicht werden könne. Dann sollen nach den Plänen Radegasts die Klassenzimmer mit Durchgängen verbunden werden. Dadurch könnte man mit nur zwei Treppengerüsten an den beiden Flügelgebäuden der Schule zurechtkommen. Eine Kostenanfrage des Amtsleiters Stefan Eberle für eine Gerüstmiete für die beiden Treppentürme ergab, dass diese für eine angenommen Dauer von 6 Monaten rund 30.000 Euro kosten.

„Das Schulhaus haben mein Opa und mein Papa gebaut und es ist heute noch ein schönes Bauwerk“, freute sich Radegast. Allerdings hätten sich die Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere den Brandschutz grundlegend geändert. Die großzügige Offenheit zwischen dem als Aula genutzten Zwischenbau und den beiden Seitenflügeln ist heute wegen eines ungehinderten Rauchdurchzugs im Brandfall nicht mehr erlaubt und müssen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes geschossen und mit Brandschutztüren versehen werden. „Alles was bunt ist muss neu gemacht werden“, erklärte Radegast den Stadträten, als er eine überarbeitete Kopie des Bauplanes aus dem Jahre 1954 zeigte. Das alles wird Gegenstand des Brandschutzkonzeptes sein, für dessen Vorlage vom Landratsamt Mitte Dezember als Termin gesetzt ist. Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Treppenhaus baulich von der Aula und auch zwischen den einzelnen Geschossen zu trennen. Ein zweiter Brocken dieses Konzeptes wird der zweite, vom Treppenhaus unabhängige Rettungsweg sein. Hier wurden Außenbalkone mit Treppenabgängen oder Treppenabgänge im Außenbereich im hinteren Bereich des Schulgebäudes als Lösungsansätze vorgestellt.

141115_schule-brandsch-02„Es muss schnell was getan werden“, stellte Radegast fest. Dieses Handeln geschieht auf zwei Gleisen. Da sind zunächst die Sofortmaßnahmen, durch die zunächst ein provisorischer zweiter Rettungsweg geschaffen werden muss und dann das Gesamtkonzept für die Brandschutzmaßnahmen, das Mitte Dezember 2014 schon vorliegen muss.

Schwere Vorwürfe
Schwere Vorwürfe wegen eines unverständlichen Zeitverzugs äußerte CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus in Richtung Bürgermeister Uwe Sinn. Seit dem Jahr2011, so Gallus, seien immer wieder bei der Stadt Brandschutzmängel an der Grundschule gemeldet worden. Aus diesem Jahr liege ihm ein Schreiben des damaligen Rektors Brumm vor, aus welchem hervorgehe, dass Brumm zum wiederholten Male darauf hinwies, dass die Brandschutzvorschriften im Schulhaus nicht eingehalten sind. Nach seiner Auffassung seien „seit 2011 die Kinder aus Nachlässigkeit einer abstrakten Gefahr ausgesetzt worden“, stellte Gallus bei seinem Redebeitrag im Stadtrat fest. Es fehle ihm jedes Verständnis dafür, „wie man derartig Warnhinweise unbeachtet lassen kann“.

Wie geht es jetzt weiter?
Durch den Zeitdruck bei der Herstellung des ordnungsgemäßen Brandschutzes besteht auch das Problem wann die damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Beraten wurde darüber, ob etwa, wie Stadtrat Karl Satzinger (BGL) vorschlug einzelne Klassen vorübergehend in das stillgelegte Schulhaus in Bieswang ausgelagert werden könnten. Aber die Nägel mit den entscheidenden Köpfen wurden letztlich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht.

Einstimmig beschlossen wurde im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, dass das Brandschutzkonzept und die Sofortmaßnahmen unverzüglich angegangen werden und dass hierfür 300.000 Euro im Haushalt 2015 einzustellen sind.